Rechtsmeldung Welt Gesellschaftsrecht

Was ist der Unterschied zwischen einer Zweigniederlassung und einer Tochtergesellschaft im internationalen Kontext?

Sowohl eine ausländische Tochtergesellschaft als auch eine Zweigniederlassung im Ausland können für das Geschäft im Zielland außerhalb Deutschlands genutzt werden. Mit beiden Alternativen kann man eine Präsenz zwecks Expansion ins Ausland errichten. Allerdings ist eine Tochtergesellschaft im Unterschied zu einer Zweigniederlassung eine rechtlich selbstständige, juristische Person. Eine Zweigniederlassung hingegen ist ein Bestandteil der deutschen Gesellschaft.

Beide Varianten müssen in der Regel in das ausländische Handelsregister eingetragen werden. Dort muss die Tochtergesellschaft beispielsweise ihre eigenen Jahresabschlüsse einreichen. Die Zweigniederlassung hingegen - weil keine juristische Person - in der Regel diejenigen des deutschen Haupthauses. Dieser Jahresabschluss muss häufig in die vor Ort geltende Sprache übersetzt werden.

Dieser Inhalt gehört zu