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Sowohl Guatemala als auch Honduras und Panama verfügen über Gesetze zur Förderung und zum Schutz von Investitionen.
28.10.2022
Von Jan Sebisch | Bonn
Die guatemaltekische Gesetzgebung fördert inländische und ausländische Investitionen. Rechtliche Grundlage diesbezüglich sind die Verfassung der Republik Guatemala (Constitución Política de la República de Guatemala) sowie das Auslandsinvestitionsgesetz (Ley de Inversion Extranjera).
Im Rahmen der Verfassung ist festgelegt, dass der Staat verpflichtet ist, Investitionen zu schützen und entsprechende Voraussetzungen für die Förderung von Investitionen zu schaffen. Aufgabe des Auslandsinvestitionsgesetzes ist es, ausländische Investitionen zu fördern. Als ausländische Investitionen definiert das Gesetz alle Arten von Kapitaltransfer, die von einem ausländischen Investor nach Guatemala durchgeführt werden (Art. 1 Auslandsinvestitionsgesetz).
Sowohl die Verfassung als auch das Auslandsinvestitionsgesetz sehen die Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Investitionen vor und verbieten ausdrücklich die Diskriminierung von ausländischen Investitionen. Im Auslandinvestitionsgesetzt ist dieser Grundsatz in Art. 3 verankert. Nach Art. 3 des Auslandsinvestitionsgesetzes sind ausländische Investoren in Bezug auf ihre wirtschaftlichen Aktivitäten wie inländische Investoren zu behandeln. Diskriminierende Handlungen gegenüber ausländischen Investoren sind ausdrücklich verboten.
Sofern auf den Wirtschaftszweig, in dem ein ausländischer Investor tätigt werden will, spezielle gesetzliche Regelungen Anwendung finden, gelten diese gesetzlichen Bestimmungen auch für den ausländischen Investor.
Grundsätzlich darf der Staat einen ausländischen Investor weder direkt noch indirekt enteignen oder Maßnahmen ergreifen, die einer Enteignung gleichkommen. Ausnahmen bestehen nur im Fall eines nachgewiesenen kollektiven oder sozialen Nutzens (Art. 6 Auslandsinvestitionsgesetz).
Gesetzliche Regelungen zum Investitionsrecht finden sich in Honduras im Gesetz über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Ley para la Promoción y Protección de Inversiones).
Nach Art. 1 hat der Staat ein vorrangiges Interesse an der Förderung und den Schutz von inländischen und ausländischen Investitionen. Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich gleichermaßen auf inländische und ausländische Investitionen, die materielle oder immaterielle Vermögenswerte erwerben, mit dem Ziel, Gewinne zu erzielen.
Als Investor im Sinne des Gesetzes über die Förderung und den Schutz von Investitionen gilt jede natürliche oder juristische Person, die eine Investition durchführen will (Art. 2 Gesetz über die Förderung und den Schutz von Investitionen). Die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz des Investors spielen dabei keine Rolle.
Im Rahmen des Gesetzes gilt als ausländische Investition jede Art von Kapitaltransfer in das Staatsgebiet Honduras, der aus dem Ausland kommt ,und von einer ausländischen natürlichen oder juristischen Person durchgeführt und der Produktion von Waren/oder Dienstleistungen oder der Erzielung eines Gewinns für die Person dient, die diesen Transfer vornimmt.
In Art. 3 des Gesetzes über die Förderung und den Schutz finden sich einige Sektoren, die für Investitionen beschränkt sind beziehungsweise speziellen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Hierunter fällt zum Beispiel die Beseitigung und Entsorgung von giftigen, gefährlichen oder radioaktiven Abfällen.
Gesetzliche Regelungen zum Investitionsrecht in Panama finden sich im Gesetz 54 vom 22. Juli 1998 über die rechtliche Stabilität von Investitionen in Panama (Ley Nº 54 de 22 de julio de 1998 Estabilidad Juridica las Inversiones). Das Gesetz zielt auf die Förderung und den Schutz von Investitionen in allen Wirtschaftssektoren des Landes ab. Nach Art. 1 fällt unter anderem die Bereitstellung von Kapital in der Form von Geld und Investitionsgüter unter den Begriff der Investitionen. Zuständige Behörde für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ist das Ministerium für Handel und Industrie (Ministerio de Comercio e Industrias).
Im Rahmen des Gesetzes haben ausländische Investoren die gleichen Rechte und Pflichten wie inländische Investoren (Art. 2 Gesetz über die rechtliche Stabilität von Investitionen in Panama).
Investoren können Investitionen von mehr als zwei Millionen US-Dollar in bestimmte qualifizierte Unternehmen beim Nationalen Investitionsregister des Ministeriums für Handel und Industrie registrieren lassen und von der Regierung eine Garantie erhalten, dass diese Investitionen nicht durch nachteilige Änderungen der Gesetze in den Bereichen Arbeitsverhältnisse, Steuern und Zölle für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren beeinträchtigt werden.