Argentinischer Senat lehnt Deregulierung der Wirtschaft ab
Das Mega-Dekret 70/2023, das auf eine radikale Deregulierung der Wirtschaft abzielt, wurde vom argentinischen Senat für verfassungswidrig erklärt, bleibt aber vorerst in Kraft.
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Das Mega-Dekret 70/2023, das auf eine radikale Deregulierung der Wirtschaft abzielt, wurde vom argentinischen Senat für verfassungswidrig erklärt, bleibt aber vorerst in Kraft.
Die neue argentinische Regierung hat ein sogenanntes Mega-Dekret erlassen, das zur umfassendsten Reform der argentinischen Wirtschaftsgesetzgebung seit Jahrzehnten führen kann.
Die ständigen Erhöhungen des Mindestlohns in Argentinien haben eine gesetzliche Grundlage und werden durch Resolutionen festgelegt.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 ist für Argentinien am 1.1.1991 in Kraft getreten.
Um eine Mehrfachbesteuerung zu verhindern, existiert seit 1978 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Argentinien.
Sicherungsmittel in Argentinien sind unter anderem die Hypothek, das Pfandrecht sowie die Bürgschaft.
Voraussetzung für die Vollstreckung ausländischer Urteile staatlicher Gerichte ist deren Anerkennung mittels eines förmlichen Anerkennungsverfahren.
Der klassischerweise erste und einfachste Schritt eines Unternehmens im Rahmen einer Auslandsexpansion nach Argentinien ist die Einschaltung eines Absatzvermittlers.
In Argentinien existiert kein Produkthaftungsgesetz.
Argentinien ist als föderale Republik mit einem demokratischen politischen System organisiert.