Neues Investorenvisum in Malaysia
Ausländische Investoren können seit 1. April 2025 in Malaysia den sogenannten Investor Pass beantragen. Dieser ist nicht auf bestimmte Sektoren beschränkt.
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Ausländische Investoren können seit 1. April 2025 in Malaysia den sogenannten Investor Pass beantragen. Dieser ist nicht auf bestimmte Sektoren beschränkt.
Die im Oktober 2024 veröffentlichten Anpassungen des malaysischen Datenschutzgesetzes Personal Data Protection Act 2010 (PDPA) werden bis Juni 2025 phasenweise in Kraft treten.
Malaysia hat eine neue "Minimum Wages Order 2024" veröffentlicht, die im nächsten Jahr 2025 stufenweise in Kraft treten wird.
Für Unternehmen mit weniger als fünf Angestellten findet der höhere Mindestlohn nicht wie ursprünglich vorgesehen ab Januar 2023 Anwendung.
Ende September 2019 hat Malaysia als 106. Staat seine Beitrittserklärung zum "Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken" (PMMA) eingereicht.
Im Juli 2019 hat Malaysia Änderungen des Gesetzes über die Dienstleistungssteuer (service tax) verabschiedet.
Die im Jahr 2022 verabschiedeten Anpassungen im Arbeitsgesetz Malaysias werden erst ab 1. Januar 2023 gelten – vier Monate später als ursprünglich vorgesehen.
Im malaysischen Arbeitsrecht erfolgen verschiedene Änderungen, unter anderem bei der Höchstarbeitszeit pro Woche und der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden.