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Neues Investorenvisum in Malaysia
Ausländische Investoren können seit 1. April 2025 in Malaysia den sogenannten Investor Pass beantragen. Dieser ist nicht auf bestimmte Sektoren beschränkt.
30.04.2025
Von Julia Merle | Bonn
Inhaber dieses speziellen Visums sollen Investitionsvorhaben in unterschiedlichen Bereichen vorantreiben können (abhängig vom Sektor sind allerdings eventuell weitere Lizenzen einzuholen) und können insbesondere gegebenenfalls Investitionsanreize wie Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen.
Der entsprechende Antrag auf einen Investor Pass ist zunächst bei der malaysischen Investitionsförderbehörde MIDA (Malaysian Investment Development Authority) über die Online-Plattform Xpats Gateway nebst verschiedenen Nachweisen einzureichen. Gegebenenfalls sind Übersetzungen von Dokumenten, die nicht auf Englisch vorliegen, erforderlich. Mindestinvestitionsvorgaben gibt es im Zusammenhang mit dem Investor Pass nicht.
Besteht der Antrag die Beurteilung durch die MIDA, wird ein Schreiben ("MIDA support letter") ausgestellt, das als Voraussetzung der finalen Überprüfung durch die Einwanderungsbehörde (Immigration Department of Malaysia, Expatriate Services Division (ESD)) dient. Erst nach deren Genehmigung wird schließlich der Investor Pass ausgestellt.
Die Gültigkeit des Investorenvisums beträgt zunächst sechs Monate, nach Verlängerung bis zu maximal zwölf Monate mit mehrmaliger Einreisemöglichkeit.
Zum Thema:
- Pressemitteilung der MIDA vom 28. März 2025 (Englisch)
- FAQs zum Investor Pass auf den Webseiten der ESD sowie der MIDA (mit Übersicht zum Verfahrensablauf im Anhang) (Englisch)
- GTAI-Rechtsbericht Malaysia: Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht
- GTAI-Rechtsbericht Malaysia: Investitionsrecht