Schutzmaßnahmen für Einfuhren gewebter Säcke und Hüllen
Die Maßnahmen gelten seit dem 15. Juli 2024.
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Die Maßnahmen gelten seit dem 15. Juli 2024.
Madagaskar leitet eine Untersuchung einer Schutzmaßnahme zu bestimmten Arten von pflanzlichen Speiseölen ein.
Am 1. Januar 2024 führte Madagaskar vorläufige Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Windeln und Damenbinden ein. Nun wird die Aussetzung dieser Schutzmaßnahmen bekannt gegeben.
Die EU veröffentlicht einen Bericht, der die Fortschritte der jüngsten Verhandlungen zusammenfasst.
Beide Dokumente gelten für das Jahr 2024 und ersetzen damit die Versionen aus dem vergangenen Jahr.
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023
Madagaskar digitalisiert seine Prozesse: Händler können nun Pflanzengesundheitszeugnisse elektronisch austauschen und papierlose Zollauskünfte beantragen.
Die aktuellste Version wurde am 23. Februar 2022 veröffentlicht und ersetzt die vorherigen Versionen.
Die von der Delegation Madagaskar eingeleitete Schutzmaßnahmenuntersuchung zu Einfuhren von Schmierölen wurde ohne Verhängung einer Maßnahme abgeschlossen.
Die Schutzmaßnahmenuntersuchung zu Einfuhren von pflanzlichen Speiseölen und Margarine wurde ohne Verhängung einer Maßnahme abgeschlossen.