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Branchen | Japan | Nahrungsmittel

Rahmenbedingungen

In Japans Nahrungsmittelmarkt sind eine Reihe von Bestimmungen zur Qualitätssicherung und Etikettierung zu beachten.

Von Jürgen Maurer | Tokyo

Japan verbietet beziehungsweise erlaubt bei Nahrungsmitteln andere Zusatzstoffe als beispielsweise die Europäische Union (EU). Die fehlende Harmonisierung bei Additiven kann daher trotz Freihandelsabkommen teilweise zeitaufwändige Verwaltungsprüfungen erforderlich machen. Wenn es sich um nicht verarbeitete Lebensmittel handelt, bestehen zudem strenge Richtlinien bezüglich der Gesundheitsprüfung. Dabei arbeitet Japan mit Positivlisten. Diese weisen aus, welche Additive oder Rückstände in Nahrungsmitteln erlaubt sind. Informationen zu den zulässigen Zusatzstoffen und unbedenklichen Rückständen führt die Japan Food Chemical Research Foundation (JFCRF) auf. 

Lebensmittelsicherheit ist oberstes Gebot

Die lebensmittel- und verpackungsrechtlichen Bestimmungen sind bei der Außenhandelsförderorganisation JETRO und beim japanischen Landwirtschaftsministerium MAFF zu finden. Das Ministerium legt den einheimischen Japan Agricultural Standard (JAS) fest. Er ist der Zertifizierungsstandard für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. 

Für die gesetzeskonforme Lebensmittelkennzeichnung ist der Importeur verantwortlich. Die erforderlichen Bestimmungen veröffentlicht die Consumer Affairs Agency (CAA). Die Grundlagen für die wissenschaftliche Risikoanalyse der Lebensmittelsicherheit bestimmt die Food Safety Commission (FSC).

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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