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Rahmenbedingungen

Ein rechtlich undurchsichtiges Umfeld macht ausländischen Anbietern das Leben schwer. Lokale Branchenunternehmen haben nicht selten besseren Zugang zu den zuständigen Behörden. 

Von Frauke Schmitz-Bauerdick | Hanoi

Lokale Anbieter im Vorteil

Die Müllentsorgung ist grundsätzlich Sache der Städte und Gemeinden. Zwar sind für die Auftragsvergabe formelle Ausschreibungen vorgeschrieben. Bei der lokalen Müllabfuhr oder Vergabe von Lizenzen für die Entsorgung von Industriemüll aber ist Branchenbeobachtern zufolge die lokale Konkurrenz im Vorteil. Nicht nur sind gute Beziehungen zu den Behörden erforderlich, um die notwendigen Betriebslizenzen zu erhalten. Auch werden Aufträge nicht selten direkt und ohne weitergehendes Verfahren erteilt.

Die Beauftragung zu Bau und Betrieb von Müllverbrennungs- oder -verwertungsanlagen erfolgt über Ausschreibungen. Die Zuständigkeit hierfür liegt regelmäßig bei den jeweiligen Provinzbehörden oder, bei Kleinanlagen, den Kommunen. Deutsche und insgesamt europäische Technik ist hochgefragt, wird in einem finanzierungsschwachen Umfeld aber nicht selten als zu teuer erachtet. Anderes gilt, wenn Spezialtechnologie und modernes Knowhow gefragt oder ausländische Finanzgeber beteiligt sind. Chancen für deutsche Technologie und Ingenieurstechnik bieten sich daher am ehesten bei modernen, durch internationale Geber wie der ADB finanzierten Projekten oder aber bei Vorhaben, die sich unabhängig von Abfallgebühren tragen.   

Eine in weiten Bereichen unklare Rechtslage und undurchsichtige Handhabung existierender Regelungen, Abstimmungsmängel zwischen Provinzen und zuständigen Behörden sowie hieraus resultierende lokale Sonderregelungen stellen gerade ausländische Unternehmen vor Probleme. In einem ohnehin bereits durch einen harten Branchenwettbewerb geprägten Umfeld machen unklare Kompetenzverteilungen und innerbehördliche Konkurrenzen eine belastbare Risikobewertung schwierig, so Branchenexperten. 

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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