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Zollbericht Brasilien Automatische und nicht automatische Einfuhrlizenzen / Genehmigungen

Einfuhrlizenzen

Einfuhrlizenzen sind Voraussetzung für die Einfuhr vieler Waren. Neben automatischen und nicht automatischen Lizenzen gibt es in Brasilien neulich eine besondere Lizenzmodalität.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Welche Art von Lizenz verlangt wird und welche Behörde für die Vergabe von nicht automatischen Lizenzen zuständig ist, regelt Verordnung 23 vom 14. Juli 2011 des Ministeriums für Entwicklung, Industrie und Außenhandel (Secretaría de Comércio Exterior do Ministério do Desenvolvimento, Indústria, Comércio e Serviço – SECEX). Änderungen des Ablaufs und zu den Tools für die Bearbeitung von Ein- und Ausfuhrvorgängen hat das Sekretariat für Außenhandel (Secretaria de Comércio Exterior) mit Verordnung 65 vom 26. November 2020 geregelt.

Nicht automatische Einfuhrlizenzen 

Es sind Produkte fast aller Kapitel des brasilianischen Zolltarifs betroffen, unter anderem lebende Tiere, Fleisch, Fisch, Kakao, Zucker, chemische Produkte, Holz, Baumwolle, Bekleidung, Produkte aus Aluminium, Maschinen und Apparate, Kraftfahrzeuge, Motorräder, Messinstrumente und Antiquitäten.

Darüber hinaus müssen Importeure für folgende Produkte nicht automatische Einfuhrlizenzen (Licença não Automática) beantragen:

  • Gebrauchtwaren
  • Waren, für die Einfuhrquoten gelten
  • Waren, die in die Freizone von Manaus oder andere Sonderzonen  eingeführt werden
  • Waren, die vor der Einfuhr einer Genehmigung des Conselho Nacional de Desenvovimento Científico e Tecnológico bedürfen
  • Waren, die unter bestimmten Bedingungen zollbegünstigt eingeführt werden können bzw. dem Similaritätsprinzip unterliegen. Danach werden Zollbegünstigungen nur gewährt, wenn in Brasilien keine gleichwertigen Waren zum gleichen Preis hergestellt und im gleichen Zeitraum geliefert werden können, wie entsprechende ausländische Waren
  • Waren mit Ursprung in Ländern, gegen die aufgrund von UNO-Resolutionen Restriktionen bestehen
  • Wareneinfuhren, bei denen der Verdacht des Betrugs besteht
  • Wareneinfuhren, gegen die Antidumping-, Ausgleichszoll- oder Schutzklauselverfahren bestehen könnten bzw. bei Einfuhren identischer Waren aus nicht von den Verfahren betroffenen Ländern oder von nicht betroffenen Herstellern.

Hier sind weitere Produkte zu finden, die eine nicht automatische Einfuhrlizenz benötigen. 

Nicht automatische Einfuhrlizenzen haben hinsichtlich der Verschiffung der Waren nach Brasilien im Allgemeinen eine Gültigkeit von 90 Tagen ab dem Datum der Bewilligung durch die verantwortliche Behörde. 

Die Einfuhr vieler Waren ist an eine Vorabprüfung unterschiedlicher in die Einfuhrvorgänge eingebundener Behörden geknüpft. Brasilianische Importeure müssen in vielen Fällen bereits vor der Verschiffung im Ausfuhrland für diese Produkte eine nicht automatische Einfuhrlizenz beantragen. Die hierfür notwendigen Informationen werden in das elektronische Einfuhrbearbeitungssystem SISCOMEX eingegeben. Da die nicht automatischen Einfuhrlizenzen erst nach Abschluss der ausführlichen Vorabprüfung durch die jeweils zuständigen Behörden ausgestellt werden, sind sie gleichbedeutend mit einer (im Einzelfall erteilten) Einfuhrgenehmigung.

Die neue Lizenzmodalität

Seit Sommer 2023 ermöglicht eine neue Lizenzmodalität mehrere Ein- und Ausfuhrvorgänge mit demselben Dokument. Die so genannte Licença Flex wurde am 28. Juni 2023 mit Dekret 11.577 eingeführt. Zuständig sind das Ministerium für Wirtschaft (Ministério da Fazenda) und das SECEX. Sie soll die Abläufe vereinfachen und die Kosten für im Außenhandel tätige Betriebe senken, die eine Genehmigung für die Einfuhr oder Ausfuhr ihrer Produkte benötigen. Darüber hinaus verringert sich durch diese Maßnahme der bürokratische Aufwand, denn die Lizenz wird für einen bestimmten Zeitraum, eine bestimmte Warenmenge oder einen bestimmten Warenwert erteilt.

Weitere Informationen zur Licença Flex finden Sie hier.

Automatische Einfuhrlizenzen

Automatische Einfuhrlizenzen (Licença Automática) haben im Gegensatz zu nicht automatischen Einfuhrlizenzen eher den Charakter einer statistischen Meldung. Sie dienen der internen Kontrolle der Waren nach ihrer Einfuhr. Brasilianische Importeure können eine automatische Einfuhrlizenz meist nach der Verschiffung im Ausfuhrland und vor der Zollabfertigung im brasilianischen Hafen beantragen. In diesen Fällen genügt die Abgabe der Einfuhrerklärung im SISCOMEX. Anschließend kann die automatische Einfuhrlizenz online eingeholt werden. Dieses zeitsparende Verfahren ist derzeit nur für Waren möglich, die im Rahmen des Drawback-Verfahren eingeführt werden.

Für Waren, die das Ministerium für Entwicklung, Industrie und Außenhandel dafür definiert hat, und die im SISCOMEX mit einem entsprechenden Hinweis (alerta) versehen sind, ist wie im Falle der nicht automatischen Einfuhrlizenzen, eine automatische Einfuhrlizenz vor der Verschiffung der Waren im Ausfuhrland zu beantragen.

Waren, die keine Einfuhrlizenz benötigen

Dies sind:

  • Waren, die in Zolllager oder Verarbeitungslager verbracht werden
  • vorübergehend eingeführte Waren und Waren, die im Rahmen des besonderen Regimes REPETRO zur Durchführung von Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit der Entdeckung von im Öl- und Gasfeldern eingeführt werden
  • Waren, die zu den besonderen Verfahren der Duty-Free-Shops, bzw. "depósito afiançado", "depósito franco" und "depósito especial" angemeldet werden
  • Waren, die mit besonderer Zollbegünstigung im Verfahren Ex-tarifário zur Einfuhr angemeldet werden
  • Verarbeitete Waren für den Verbrauch auf internationalen Kongressen, Messen oder Ausstellungen
  • Waren, die im Rahmen von Garantievereinbarungen eingeführt werden
  • Spenden (keine Gebrauchtwaren)
  • Rücksendungen von Industriewaren, die im Ausland für Tests, Untersuchungen oder Forschungszwecke verwendet wurden
  • Waren, die im Rahmen von Leasingvereinbarungen eingeführt werden
  • Behälter und Verpackungen für den Transport, die Ein- und Ausfuhr von Waren, die gebraucht (wieder) eingeführt oder vorübergehend eingeführt werden
  • Maschinen und Apparate, die nach einer vorübergehenden Einfuhr in Brasilien verbleiben und zur Einfuhr abgefertigt werden sollen.

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