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Zollbericht Brasilien Vorübergehende Einfuhr, Carnet ATA

Vorübergehende Verwendung

Die vorübergehende Verwendung (Einfuhr) von Waren ist in Brasilien für begrenzte Zeiträume entweder bei vollständiger Aussetzung oder anteiliger Zahlung der Einfuhrabgaben möglich.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Vorübergehende Verwendung bei vollständiger Aussetzung der Einfuhrabgaben

Wichtige Rahmenbedingungen des Verfahrens der vorübergehenden Einfuhr sind in Art. 354 - 379 der Zollordnung geregelt. Weitere gesetzliche Grundlage ist die Instrução Nr. 1600 vom 14. Dezember 2015. Die vorübergehende Verwendung von Waren ist danach in Brasilien für begrenzte Zeiträume in einigen Fällen bei vollständiger Aussetzung der Einfuhrabgaben möglich. 

Einfuhrabgaben im Sinne der des Art. 2 der Vorschrift Nr. 1600 sind:

  • der Einfuhrzoll (Imposto de Importação - II)
  • die Steuer auf Gewerbeerzeugnisse (Imposto sobre Produtos Industrializados - IPI)
  • die Sozialabgaben auf Importe (Contribuição para os Programas de Integração Social e de Formação do Patrimônio do Servidor Público incidente na Importação de Produtos Estrangeiros ou Serviços -PIS/Pasep-Importação) und Contribuição Social para o Financiamento da Seguridade Social devida pelo Importador de Bens Estrangeiros ou Serviços do Exterior - Cofins-Importação)
  • gegebenenfalls die wirtschaftliche Interventions-Sonderabgabe auf Kraftstoffe (Contribuição de Intervenção no Domínio Econômico incidente sobre a importação e comercialização de petróleo e seus derivados, gás natural e seus derivados e álcool etílico combustível - CIDE)
  • die Abgabe zur Erweiterung der Handelsmarine (Adicional ao Frete para Renovação da Marinha Mercante - AFRMM).

Die zoll- und steuerfreie vorübergehende Verwendung ist gemäß Art. 3 der Vorschrift Nr. 1600 nur in einigen besonderen Fällen für Waren möglich, die zu bestimmten nicht-wirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Dazu zählen:

  • Waren für wissenschaftliche und technische Messen, Ausstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen und dergleichen
  • Waren für die Instandsetzung oder Reparatur ausländischer Waren und hierfür bestimmte Ersatzteile
  • Ersatzwaren für importierte Waren im Rahmen von Garantieleistungen
  • Waren für Werbezwecke (auch Muster ohne Warenwert und von Handelsvertretern verwendete Muster).

Der Zeitraum, in dem die Waren im Zollgebiet verbleiben können, beträgt ein Jahr. Dieser Zeitraum kann bis auf maximal fünf Jahre verlängert werden.

Die vorübergehende Verwendung in diesen Fällen ist ohne Leistung einer Sicherheit möglich. Stattdessen hat der Anmelder der Waren eine schriftliche Verpflichtungs-/Haftungserklärung (termo de responsibilidade) hinsichtlich der geschuldeten Einfuhrabgaben abzugeben (Art. 12 der Vorschrift Nr. 1600).

Das Verfahren kann zum Beispiel durch die Wiederausfuhr, eine Überführung in ein weiteres Zollverfahren oder auch eine Abfertigung zum freien Verkehr beendet werden, wobei in diesem Fall die Einfuhrabgaben zu entrichten sind.

Die vereinfachte Verfahrensform mit dem Carnet ATA ist in Brasilien seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr möglich. 

Vorübergehende Verwendung bei anteiliger Zahlung der Einfuhrabgaben

Die vorübergehende Verwendung von Waren für die Erbringung von Dienstleistungen und die Herstellung anderer Waren ist nur bei anteiliger Zahlung der Einfuhrabgaben möglich.

Die anteiligen Einfuhrabgaben werden proportional zur Länge des Zeitraumes berechnet, während dem die Waren im Zollgebiet verbleiben. Gemäß Art. 56 §2 der Vorschrift Nr. 1600 sind je Monat des Verbleibs der Waren im Zollgebiet ein Prozent der im Falle einer Einfuhr geschuldeten Einfuhrabgaben zu entrichten. Das Verfahren kann bis zu maximal 100 Monaten in Anspruch genommen werden.

Der Einführer bzw. sein Vertreter verpflichtet sich mit einer Haftungserklärung auf dem hierfür vorgesehenen Vordruck "Termo de Responsabilidade" zur Leistung einer Sicherheit für die anteilig zu zahlenden Einfuhrabgaben. Die Sicherheit kann zum Beispiel in Form von Bargeld, als Bürgschaft oder in Form einer zu diesem Zweck abgeschlossenen Versicherung geleistet werden. Beträgt der zu hinterlegende Betrag weniger als 120.000 Reales (5,35 bras. Real = 1 Euro – 31. Januar 2024) verlangt der brasilianische Zoll keine Sicherheitsleistung.

Das Verfahren wird gemäß den im Vertrag zwischen dem Importeur und dem Lieferanten vereinbarten Konditionen gewährt. Grundsätzlich können die Mitarbeiter der Receita Federal einen Zeitraum von maximal 100 Monaten bewilligen. Das Verfahren kann mit der Wiederausfuhr der Waren, der Überführung in ein weiteres Zollverfahren oder der Abfertigung zum freien Verkehr beendet werden.

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