EU Entwicklungszusammenarbeit
Sitzungspläne und Projektbewilligungen
Die Verwaltungsausschüsse für die einzelnen EU-Drittstaatenprogramme sind das Mitentscheidungsorgan der EU-Mitgliedstaaten bei Kommissionsvorschlägen mit erheblichen budgetären Auswirkungen (Komitologieverfahren). Dies betrifft sämtliche landes-, regionen- und themenspezifische Strategiepapiere und Jahresprogramme, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Nur wenn im Ausschuss eine qualifizierte Mehrheit erreicht wird, werden die von der Kommission und dem jeweiligen Partnerland ausgearbeiteten Vorhaben offiziell von der Kommission beschlossen und bilateral unterzeichnet. Der Zeitraum von der Annahme der Programme in den Verwaltungsausschüssen bis zum tatsächlichen Beginn von Ausschreibungen variiert stark. Ausschreibungen müssen im Normalfall während eines Zeitraums von zwei Jahren nach Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung mit dem Partnerland erfolgen.
Für die EU-Programme in Drittstaaten werden den Verwaltungsausschüssen mehrjährige Strategie- und Richtpapiere sowie jährliche Aktionsprogramme mit konkreten Projekten vorgelegt. Für jedes Programm existiert ein Ausschuss.
EU-Förderperiode 2021-2027:
- Instrument für Heranführungshilfe III (Instrument for Pre-accession, IPA III)
- Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) – Europa in der Welt (Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument (NDICI) – Global Europe)
Die Strategiepapiere und Jahresprogramme werden auch von der Europäischen Kommission - mit unterschiedlichem Zeitverzug - auf ihren Webseiten eingestellt.
- Generaldirektion Internationale Partnerschaften (INTPA)
- Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (NEAR)