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Zollbericht Mexiko Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Phytosanitärkontrolle für Holzverpackungen und Pflanzen

Verpackungsmaterial aus Holz, Pflanzen und Produkte aus Pflanzen unterliegen Überwachungsmechanismen um die Einschleppung von Schädlingen in Mexiko zu verhindern.

Von Susanne Scholl | Bonn

In Mexiko eingeführtes Verpackungsmaterial aus Holz muss gemäß den Vorgaben der IPPC Norm ISPM 15 behandelt sein. Die IPPC-Norm ISPM 15 schreibt eine Begasung mit Methylbromid oder eine Hitzebehandlung und eine entsprechende Kennzeichnung aller Verpackungen aus Rohholz vor, um eine Verschleppung von Schädlingen verhindern.

Zuständige Behörde in Mexiko ist Behörde für Gesundheit und Qualität der Agrar- und Ernährungswirtschaft "Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentaria" (SENASICA) Die Vorgaben der IPPC Norm ISPM 15 entsprechen den Inhalten der verbindlichen Norm NOM-144-SEMARNAT-2017, die am 22. Februar 2018 im mexikanischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde. Die Norm ist Ende April 2018 in Kraft getreten. Eine deutsche Übersetzung des Textes hat das Julius-Kühn-Institut veröffentlicht.  

Pflanzen

Für in Mexiko eingeführte Pflanzen, die von dem Sekretariat für Landwirtschaft, Viehzucht, Entwicklung des ländlichen Raumes, Fischerei und Ernährung (Secretaría de Agricultura, Ganadería, Desarrollo Rural, Pesca y Alimentación - SAGARPA) überwacht werden, müssen Importeure ein Pflanzengesundheitszeugnis (Certificado  Fitosanitario para Importación) vorlegen. Das Zeugnis wird am Einfuhrort der ausgestellt. Außerdem werden die Pflanzen am Einfuhrort einer Inspektion (inspección fitosanitaria) unterzogen. Diese Maßnahmen helfen, die Einschleppung von Schädlingen in Mexiko zu vermeiden. Weitere Hinweise hierzu hat die SENASICA auf Ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Einfuhrvorschriften für Pflanzen können ebenfalls dort abgerufen werden.  

Importeure von Vorprodukten und Produkten aus Waldpflanzen (unter anderem Holz, Saatgut, einige Möbel aus Holz) benötigen für die Einfuhr ein von der zuständigen Umweltbehörde "Secretaría de Medio Ambiente y Recursos Naturales" (SEMARNAT) ausgestelltes Zertifikat (Certificado Fitosanitario de Importación). Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 180 Tagen

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