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Zollbericht Peru Zolltarif, Einfuhrzoll

Einfuhrzölle und weitere Einfuhrabgaben

Der Zolltarif Perus ist nach dem Harmonisierten System (HS) aufgebaut. Variable zusätzliche Zölle können für landwirtschaftliche Produkte gelten.

Im Zolltarif ist das sechsstellige HS auf zehn Stellen erweitert.

Die Zoll- und Steuerbehörde Perus (Superintendencia Nacional de Aduanas y de Administración Tributaria - SUNAT) hat den Zolltarif mit detaillierten Informationen zu den Einfuhrzöllen und -steuern, Antidumpingzöllen, Schutzzöllen und nichttarifären Handelshemmnissen im Internet bereitgestellt. Nach Eingabe der sechsstelligen Codenummer erscheinen Informationen zu den Einfuhrabgaben. Nach einem weiteren Klick auf den Button „restricciones“ (Beschränkungen) erscheinen Angaben zu den Einfuhrbeschränkungen.

Der Durchschnittszollsatz beträgt gemäß Angaben der WTO derzeit 2,4 Prozent. Bemessungsgrundlage für den Zoll ist der Zollwert (Transaktionspreis = tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Preis). Hinzuzurechnen sind Transport- und Versicherungskosten bis zum ersten Entladeort in Peru, wenn diese Kosten nicht bereits im Transaktionspreis enthalten sind (CIF-Wert).

Variable zusätzliche Zölle (in US Dollar je Tonne) beziehungsweise Zollermäßigungen können für landwirtschaftliche Produkte wie Reis, Mais, Milch und Zucker gelten. Die Höhe dieser Zölle beziehungsweise Zollermäßigungen bemisst sich anhand zum Zeitpunkt der Einfuhranmeldung geltender Referenzpreise.

In der Vergangenheit hatte die Regierung auf verschiedene landwirtschaftliche Produkte wie Weizen, Reis und Milch und Fleischprodukte einen zusätzlichen Zoll (Sobretasa) von 5 oder 10 Prozent erhoben.  Im Zuge verschiedener Modifizierungen in der Struktur des Zolltarifs wurden diese zusätzlichen Zölle im Jahr 2011 zurückgenommen.


Neben den Einfuhrzöllen werden Steuern erhoben 

Die Verkaufsteuer (Impuesto General a las Ventas - IGV) beträgt 16 Prozent.

Die Steuer zur Förderung der Kommunen (Impuesto de Promoción Municipal – IPM) von 2 Prozent wird auf alle Operationen erhoben, die Gegenstand der Verkaufsteuer sind.

Bemessungsgrundlage beider Steuern ist bei Wareneinfuhren der Zollwert (cif-Wert) zuzüglich des Einfuhrzolls und sämtlicher Einfuhrsteuern. Bei der IPM ist die Verkaufsteuer nicht in die Bemessungsgrundlage einzurechnen.

Die Verbrauchsteuer (Impuesto Selectivo al Consumo - ISC) wird erhoben auf verschiedene Mineralölprodukte, alkoholische Getränke, Tabak, Tabakprodukte und Personenkraftfahrzeuge, Traktoren und Karosserien von Kraftfahrzeugen. Bemessungsgrundlage ist bei Wareneinfuhren der Zollwert zuzüglich des Einfuhrzolls oder der allgemeine Verkaufspreis (zum Beispiel bei Bier) oder ein Festbetrag je Mengeneinheit.

Details dazu finden Sie hier. Aktuelle Steuersätze finden Sie hier in Anhang III und IV (Apéndice III, Apéndice IV).   

Weitere Informationen zu den Einfuhrabgaben hat die peruanische Zollbehörde hier veröffentlicht.

Die Zollabfertigungsgebühr (Tasa por Servicio de Despacho Aduanero) wurde zum 31. Dezember 2014 abgeschafft, um den Prozess der Zollabfertigung zu vereinfachen (Art. 5 der Resolution 11-2014 -SUNAT/5C0000).

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