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Rechtsmeldung Vereinigtes Königreich Brexit

Britische Regierung: Konsultation zur künftigen Regulierung

Die durch den Brexit gewonnene Freiheit soll für eine Verbesserung der staatlichen Regulierung genutzt werden.  

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Die britische Regierung hat eine Konsultation zur künftigen Regulierung veröffentlicht. Inhaltlich basieren viele Punkte auf dem Bericht eines Komitees mit dem Namen TIGRR („Taskforce on Innovtion, Growth and Regulatory Reform“) vom Juni 2021.

Ziel der Konsultation ist die Entwicklung einer eigenständigen Art und Weise der Regulierung. Besonders deutlich wird dies beim Punkt „common law approach“. Hier möchte man Wege der Regulierung finden, die flexibler und verhältnismäßiger sein sollen und nach Möglichkeit ohne allzu detaillierte Rechtsnormen auskommen. Vielmehr sollen sie im Wesentlichen den Regelungen der fachlich zuständigen Regulierungsbehörden überlassen werden und nur hinsichtlich der Zielstellung und eventueller Verbote Vorgaben des Gesetzgebers unterliegen. Besonders relevant soll dies in Themenbereichen sein, die bislang von EU-rechtlichen Vorgaben betroffen waren, Stichwort „retained EU law“.   

Weitere Punkte betreffen die Rolle der Regulierungsbehörden, ihre Kontrolle und die Evaluierung von Regulierungstatbeständen. Hier spielt auch die angedachte Wiedereinführung des Grundsatzes „One-in, X-out“ eine Rolle, also die Pflicht zur regulatorischen Entlastung bei Einführung einer neuen Regulierung.    

Die Konsultation richtet sich an Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen sowie sonstig Interessierte. Eine Beteiligung ist bis zum 1. Oktober 2021 möglich.


Zum Thema: Konsultationspapier der britischen Regierung

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