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VAE: Internationale Übereinkommen

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind in verschiedenen internationalen Abkommen Mitglied. Einen ersten Überblick finden Sie hier.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber

Die VAE sind unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen (UN), des Golfkooperationsrates (GCC), der Arabischen Liga, der Organisation Erdölexportierender Länder (OPEC), der Organisation Arabischer Erdölexportierender Länder (OAPEC) und der Welthandelsorganisation (WTO).

Auch wenn es zunächst Bestrebungen für ein Freihandelsabkommen der EU mit dem Golfkooperationsrat (GCC) gab, ist ein solches nie endgültig abgeschlossen worden. Dennoch gibt es enge Handelsbeziehungen des GCC zur EU, die in einer gemeinsamen Kooperations-Vereinbarung bereits aus dem Jahr 1988 ihre Grundlage haben. Weiter besteht ein Freihandelsabkommen zwischen dem GCC und den EFTA-Staaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

Die VAE haben das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) bislang nicht unterzeichnet. Ist jedoch nach kollisionsrechtlichen Bestimmungen deutsches Recht anwendbar, gelten zunächst die Bestimmungen des CISG (vergleiche dort Artikel 1 Absatz 1 Ziffer b). Entspricht dies nicht dem Interesse der Beteiligten, sollten sie die Anwendbarkeit des CISG vertraglich ausschließen.

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