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Grundlage der Besteuerung ist unter anderem der Income Tax Act 2015 (Act 896) in seiner aktuellen Fassung.
20.05.2019
Von Helge Freyer | Bonn
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz (standard corporate income tax) beträgt in Ghana zurzeit 25 Prozent. Für bestimmte Wirtschaftszweige bestehen davon abweichende Steuersätze. In den Freizonen wird grundsätzlich eine zehnjährige Steuerbefreiung (tax holiday) gewährt; danach kommt ein reduzierter Steuersatz zur Anwendung.
Der Höchststeuersatz für das jährlich zu versteuernde Einkommen lokaler natürlicher Personen (resident individuals) beträgt 30 Prozent. Einkommen von ausländischen Arbeitnehmern (non-resident individuals) wird pauschal mit 25 Prozent besteuert.
Die Mehrwertsteuer in Höhe von 12,5 Prozent wird zusammen mit der 2,5prozentigen National Health Insurance Levy (NHIL) sowie der 2,5prozentigen Ghana Education Trust Fund Levy (GETF) erhoben, so dass die Steuerbelastung 17,5 Prozent beträgt. Rechtsgrundlage ist unter anderem der Value Added Tax Act, 2013 (Act 870) in seiner aktuellen Fassung.
Das Abkommen vom 12. August 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und vom Veräußerungsgewinn ( BGBl. 2006 II S. 1018; ) ist am 14. Dezember 2007 in Kraft getreten.
Ghanaische Finanzbehörde ist die Ghana Revenue Authority (GRA), auf deren Webseite viele nützliche und weiterführende steuerrechtliche Informationen abrufbar sind.
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