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Rechtsverfolgung in Namibia
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zum Gerichtssystem sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.
06.10.2020
Von Katrin Grünewald
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Bonn
Anerkennung und Vollstreckung
Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia nicht. Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen erfolgt daher nach nationalem Recht.
Gerichtssystem
Das Gerichtssystem Namibias ist unter anderem geregelt in Art. 78 der namibischen Verfassung. Der Supreme Court ist das höchste Gericht. Seine Urteile sind für alle untergeordneten Gerichte bindend. Der Supreme Court entscheidet über die Anwendbarkeit und Auslegung der Verfassung und der darin garantierten Grundrechte sowie über Angelegenheiten, die ihm vom Generalstaatsanwalt zur Entscheidung vorgelegt werden. Der High Court ist zuständig für Berufungen gegen Urteile der unteren Gerichte. Er hat darüber hinaus die originäre Zuständigkeit für alle zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten. Die untere Instanz wird aus den Lower Courts gebildet, bestehend aus Magistrate Courts, Labour Courts und Community Courts. Während erstere über im Gesetz über Streitigkeiten bis zu einem im Gesetz festgelegten Streitwert entscheiden, sind die Labour Courts für arbeitsrechtliche Streitigkeiten und die Community Courts für Streitigkeiten nach dem customary law zuständig.
Schiedsgerichtsbarkeit
Namibia ist dem New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche nicht beigetreten. Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (dort ist außerdem eine Statustabelle abrufbar). Ausländische Schiedsurteile können in Namibia nach dem Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards Act 40 of 1977 anerkannt und vollstreckt werden. Hierbei handelt es sich um ein südafrikanisches Gesetz, das jedoch auch in Namibia Anwendung findet.
Für namibische Schiedsverfahren gilt der Arbitration Act 42 of 1965.
Anwälte vor Ort
Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Windhuk steht eine Liste von im Land tätigen Anwälten und Organisationen zur Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten zum Abruf bereit.
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