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Ausländer sowie ausländisch investierte Unternehmen können kein Landeigentum an philippinischem Grund und Boden erwerben.
29.03.2021
Von Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Lediglich Gesellschaften, bei denen philippinische Anteilseigner 60 Prozent des Kapitals kontrollieren, sind hierzu berechtigt. Allerdings ist es möglich, das Eigentum von Grund und Boden sowie den darauf befindlichen Immobilien zu trennen. Daher besteht die Option, gewerblich genutzte Immobilien zu erwerben, solange das dazu gehörende Land lediglich angemietet wird. Ebenso können in bestimmten Fällen Eigentumswohnungen (condominiums) erworben werden. Die zulässige Mietdauer beträgt bis zu 50 Jahre, sie kann nach Ablauf um dann weitere 25 Jahre verlängert werden.
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