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Steuerrecht auf den Philippinen
Das philippinische Steuerrecht unterscheidet zwischen nationalen und kommunalen sowie direkten und indirekten Steuern.
29.03.2021
Von Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Allgemeines
Das philippinische Steuerrecht unterscheidet zwischen nationalen, erhoben von der Regierung durch das Bureau of Internal Revenue (BIR), und kommunalen Steuern, erhoben von den Lokalregierungen, sowie direkten und indirekten Steuern. Zu den direkten Steuern zählen die Körperschaft- und die Einkommensteuer, zu den indirekten Steuern insbesondere die Value Added Tax (Mehrwertsteuer) in Höhe von 12 Prozent. Steuerjahr ist das Kalenderjahr, wobei grundsätzlich das Einkommen des vorhergehenden Jahres versteuert wird.
Zwischen Deutschland und den Philippinen ist am 1. Januar 2016 ein Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten, welches das bis dahin geltende Abkommen aus dem Jahr 1983 ersetzt hat. Inhaltlich modernisiert das neue Abkommen die bis dahin gültigen Regelungen und passt sich an das aktuelle OECD-Musterabkommen an.
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 30 Prozent auf die Unternehmensgewinne. Die Gewinnermittlung orientiert sich am Umsatz abzüglich der betriebsbezogenen Ausgaben. Auf nicht ausgeschütteten Gewinn werden 10 Prozent erhoben. Ab dem vierten Steuerjahr erheben die Philippinen auf das Unternehmenseinkommen eine Mindeststeuer (Minimum Tax) in Höhe von 2 Prozent auf das Bruttoeinkommen. Dies ist einschlägig, wenn die Körperschaftssteuer über 30 Prozent weniger als der aus der Minimum Tax erzielte Betrag ist. Ausländisch investierte Unternehmen, die beim Board of Investment registriert sind, können gegebenenfalls Steueranreize nach Maßgabe des Omnibus Investment Code 1987 in Anspruch nehmen. Auch eine Ansiedlung in Sonderwirtschaftszonen wird steuerlich gefördert.
Dividenden unterliegen bei Ausschüttung an auf den Philippinen steuerpflichtige Gesellschaften keiner Besteuerung. Bei Ausschüttung ins Ausland belegen die Philippinen Dividenden mit einer Quellensteuer von grundsätzlich 30 Prozent. Besonderheiten gelten für deutsche Unternehmen kraft des deutsch-philippinischen Doppelbesteuerungsabkommens.
Einkommensteuer
Auf den Philippinen ansässige natürliche Personen unterliegen der philippinischen Einkommensteuer. Aufgrund der Vorgaben des deutsch-philippinischen Doppelbesteuerungsabkommens sind deutsche Personen auf den Philippinen ab einer Aufenthaltsdauer von 183 Tagen im Kalenderjahr steuerpflichtig.
Am 31. März 2017 wurde eine umfassende Reform der Einkommensteuer (House Bill 5636) bekanntgegeben. Dies ist in Republic Act No. 10963 umgesetzt worden. Damit änderten sich die Steuersätze ab 1. Januar 2018 deutlich.
Einkommensteuersätze gemäß Republic Act No. 10963 (Gültig 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2022)
Steuerbares Einkommen (philPeso) | Steuersatz (in %) |
---|---|
Bis 250.000 | 0 |
250.001 bis 400.000 | 20 |
400.001 bis 800.000 | 25 |
800.001 bis 2.000.000 | 30 |
2.000.001 bis 8.000.000 | 32 |
Ab 8.000.001 | 35 |
Neue Einkommensteuersätze gemäß Republic Act No. 10963 (Gültig ab 1. Januar 2023)
Steuerbares Einkommen (philPeso) | Steuersatz (in %) |
---|---|
Bis 250.000 | 0 |
250.001 bis 400.000 | 15 |
400.001 bis 800.000 | 20 |
800.001 bis 2.000.000 | 25 |
2.000.001 bis 8.000.000 | 30 |
Ab 8.000.001 | 35 |
Mehrwertsteuer (Value Added Tax)
Die Philippinen erheben auf einen Großteil der Warenlieferungen und Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer in Höhe von 12 Prozent. Exporte unterliegen dem Nullsteuersatz. Vergleichbar der deutschen Umsatzsteuer ist die VAT als Allphasensteuer mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit ausgestaltet. Seit der Steuerreform 2017 entfallen Ausnahmen auf Erhebung der Umsatzsteuer (VAT) weitgehend.