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Kanada: Direkte Steuern
In Kanada unterliegen natürliche Personen der Einkommensteuer und Unternehmen der Körperschaftsteuer – beide auf Bundes- und Provinzebene geregelt. (Stand: 11.06.2025)
Von Jan Sebisch | Bonn
Einkommensteuer
In Kanada unterliegt das Einkommen natürlicher Personen sowohl der Bundes- als auch der Provinz- beziehungsweise Territorialbesteuerung. Das kanadische Steuersystem basiert auf dem Prinzip der progressiven Einkommensteuer, bei dem höhere Einkommen mit einem höheren Steuersatz belastet werden. In Kanada ansässige Personen (individuals resident in Canada) sind unbeschränkt steuerpflichtig und müssen ihr weltweites Einkommen versteuern. Nichtansässige Personen (non-resident individuals), die kanadische Einkünfte erzielen, unterliegen einer beschränkten Steuerpflicht auf diese Einkünfte.
Die Bundessteuer wird in mehreren progressiven Stufen erhoben. Für das Jahr 2025 gilt zum Beispiel ein Steuersatz von 15 Prozent für die ersten 55.867 kanadischen Dollar (kan$) und ein Satz in Höhe von 20,5 Prozent auf ein Einkommen bis 111,733 kan$.
Zusätzlich erhebt jede Provinz oder jedes Territorium eigene Einkommensteuern, die ebenfalls progressiv ausgestaltet sind. Die steuerliche Gesamtbelastung variiert daher je nach Wohnsitz erheblich. Außer in Québec werden die Provinz- und Territorialsteuern auf der Grundlage der Bundeserklärung berechnet und von der Bundesregierung eingezogen.
Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 30. April des Folgejahres bei der Canada Revenue Agency eingereicht werden. Für Selbständige (self-employed) gilt eine Frist bis zum 15. Juni. Die elektronische Einreichung über das System NETFILE ist gängige Praxis.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterhält Kanada zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs), unter anderem mit der Bundesrepublik Deutschland. Je nach Abkommen werden ausländische Einkünfte entweder freigestellt oder auf die kanadische Steuer angerechnet.
Körperschaftsteuer
Die kanadische Körperschaftsteuer ist durch ein föderal strukturiertes System geprägt, in dem sowohl der Bund als auch die Provinzen/Territorien Steuerkompetenzen besitzen. Rechtsgrundlagen für die Besteuerung auf Bundesebene finden sich im Income Tax Act (ITA).
In Kanada ansässige Körperschaften (corporations resident in Canada) unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht mit ihrem Welteinkommen. Nicht in Kanada ansässige Körperschaften (Non-resident corporations) sind hingegen mit ihren kanadischen Einkünften (income derived from carrying on a business in Canada) steuerpflichtig.
Der bundeseinheitliche Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent im Jahr 2025. Zusätzlich erheben die Provinzen eine eigene Körperschaftsteuer, wobei die Sätze je nach Provinzen unterschiedlich sind und im Durchschnitt zwischen 11 Prozent und 16 Prozent liegen. Der kombinierte effektive Steuersatz bewegt sich somit regelmäßig im Bereich von 25 Prozent bis 31 Prozent abhängig vom Sitz der Gesellschaft. Für sogenannte Canadian-Controlled Private Corporations beziehungsweise kleine bis mittlere Unternehmen, sieht das Gesetz eine steuerliche Begünstigung vor: Auf die ersten 500.000 kan$ des aktiven Geschäftseinkommens findet ein ermäßigter Steuersatz von 9 Prozent Anwendung, was zusätzlich durch entsprechende provinzielle Begünstigungen ergänzt werden kann.
Quellensteuer
Die Quellensteuer in Kanada stellt ein wesentliches Element der steuerlichen Erfassung grenzüberschreitender Einkünfte dar und betrifft insbesondere Unternehmen, die Zahlungen an ausländische Empfänger leisten. Sie basiert auf den Regelungen des ITA und wird auf bestimmte Einkünfte erhoben, die aus Kanada stammen und an nicht in Kanada ansässige Personen oder Körperschaften gezahlt werden (payments made by a Canadian resident to a non-resident of Canada). Grundsätzlich dient die Quellensteuer der Sicherung des kanadischen Steueranspruchs sowie als Instrument zur Begrenzung der Gewinnverlagerung ins Ausland.
Die Quellensteuer beträgt 25 Prozent. Nach § 212 ITA unterliegen unter anderem Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren einer Quellenbesteuerung.
Kanada unterhält über 90 DBAs, die regelmäßig dem OECD-Musterabkommen folgen. Diese DBAs sehen in der Regel eine Reduktion der Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vor - häufig auf 5 Prozent, 10 Prozent oder 15 Prozent, abhängig von der Art der Zahlung und dem Grad der Beteiligung des Empfängers an der ausschüttenden Gesellschaft. Beispielsweise reduziert das DBA zwischen Kanada und Deutschland die Quellenbesteuerung auf Dividenden in der Regel auf 15 Prozent und auf 5 Prozent, wenn der Nutzungsberechtigte eine Gesellschaft ist, die mindestens 10 Prozent der Stimmrechte der die Dividenden zahlenden Gesellschaft kontrolliert.