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Recht kompakt | Vereinigte Arabische Emirate | Vertragsrecht

VAE: Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) im sogenannten Civil Code (CC), dem Zivilgesetzbuch des Landes von 1985 geregelt.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber

Das islamisch inspirierte Zivilgesetzbuch legt die grundlegenden Elemente eines Vertrags fest und bestimmt, was eine verbindliche Vereinbarung darstellt. Damit ein Vertrag gültig ist, müssen sich alle beteiligten Parteien über die wesentlichen Elemente einig sein, vor allem darüber, was versprochen wird und warum es gültig ist.

Grundsätzlich gilt gemäß §§ 125 ff. CC das Prinzip der Vertragsfreiheit. Dabei dürfen die vertraglichen Vereinbarungen allerdings nicht gegen den „ordre public“, das heißt gegen grundlegende Wertevorstellungen der emiratischen Rechtsordnung verstoßen. Das bedeutet unter anderem, dass nach emiratischem Recht Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht durch einen Verweis auf selbige Vertragsbestandteil werden können. Der Vertragspartner muss vielmehr ausdrücklich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen, so dass diese Bestandteil der Vertragsdokumente sein sollten und nicht bloß ein Hinweis auf deren Existenz genügt.

Ein Vertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Das Zivilgesetzbuch erkennt die Gültigkeit eines mündlichen Vertrags vorbehaltlich der Indizien an, die zum Nachweis des Vertrags führen. Ein schriftlicher Vertrag kann in Anwesenheit eines Zeugen abgeschlossen werden. Für bestimmte Arten von Verträgen oder Willenserklärungen wie beispielsweise Handelsvertreterverträge oder Testamente ist eine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben.

Die Möglichkeit einen Vertrag durch einen Stellvertreter zu schließen, regeln die Artikel 149 ff. des Zivilgesetzbuches.

Artikel 246 des Zivilgesetzbuchs der VAE besagt, dass ein Vertrag gemäß seinem Inhalt und in einer Weise erfüllt werden muss, die den Anforderungen von Treu und Glauben entspricht. Das Gesetz enthält auch Bestimmungen über die Beendigung des Vertrags. In Artikel 267 des Zivilgesetzbuchs der VAE heißt es: Ist ein Vertrag gültig und verbindlich, so kann keine der Vertragsparteien von ihm zurücktreten, ihn abändern oder aufheben, außer im gegenseitigen Einvernehmen, durch gerichtliche Entscheidung oder aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung.

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