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Rechtsmeldung Serbien Gesellschaftsrecht

Serbien nimmt Änderungen des Gesellschaftsrechts vor

Am 27. November 2021 traten Änderungen des Gesellschaftsrechts sowie einiger weiterer Gesetze in Kraft. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

In Übereinstimmung mit dem EU-Gesellschaftsrecht wurden im serbischen Gesellschaftsrecht neue Rechtsinstitute eingeführt und Unklarheiten korrigiert, die in der Praxis zu unterschiedlichen Auslegungen der Vorschriften geführt haben. Weitere Änderungen im Gesellschaftsrechtsgesetz (Zakon o privrednim društvima) sind: 

  • Präzisierung der Bestimmungen zu den Geschäften im persönlichen Interesse;
  • verpflichtende Offenlegung der Vergütungshöhe von Gesellschaftsorganen gegenüber den Aktionären;
  • Verpflichtung zur jährlichen Erstellung einer Vergütungsrichtlinie für Führungskräfte und eines Vergütungsreports;
  • Änderung der Stellvertretungsregeln;
  • neue Regeln zum Verpfändungsverbot für die eigenen Aktien.

Zudem wurde das Gesetz über das Eintragungsverfahren bei der Agentur für Unternehmensregister (Zakon o agenciji Agencija za privredne registre) geändert. In der Zukunft kann der Antrag auf Registrierung nur auf elektronischem Weg gestellt werden. Weitere Informationen hierzu sind auf der Seite der Agentur für Unternehmensregister (Agencija za privredne registre) zu finden.

Das Gesetz über zentrale Aufzeichnungen der wirtschaftlichen Eigentümer (Zakona o Centralnoj evidenciji stvarnih vlasnika) wurde dahingehend geändert, dass die bevollmächtigte Person im Rahmen der Registrierung des wirtschaftlichen Eigentümers auch als Gründer der Gesellschaft gilt. Die Änderung erlangt ihre Gültigkeit 18 Monate nach dem Inkrafttreten des novellierten Gesellschaftsrechtsgesetzes.

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