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NorwegenCoronavirus / Finanzierung
Wirtschaftsumfeld
Special | Norwegen | Coronavirus
Angesichts der weiter bestehenden Corona-Beschränkungen und der labilen Weltwirtschaftslage verlängert die Regierung ihre Fördermaßnahmen. (Stand: 22. Februar 2021)
Von Michał Woźniak | Stockholm
Die norwegische Steuerbehörde hat die Geltung vereinfachter Beantragungsprozesse für die Steuerstundung bis Ende Juni 2021 verlängert. Darunter fallen in diesem Zeitraum fällige Arbeitgebersteuern, Einkommensteuervorauszahlungen für Unternehmen und Selbstständige sowie Verbrauchsteuern. Letztere umfassen unter anderem die Kfz- und -Registrierungssteuer, CO2- und Energiesteuer sowie die Alkohol- und Tabaksteuer. Ein Aufschub der Mehrwertsteuerzahlungen kann nur für solche beantragt werden, die vor dem 13. April 2021 anfallen. Die Rückzahlung muss binnen sechs Monaten ab dem 30. Juli 2021 erfolgen.
Maßnahme | Adressaten | Umfang | Geltungszeitraum |
---|---|---|---|
Kurzarbeit | Alle Unternehmen | Übernahme der vollen Lohnkosten zwischen dem 3. und 20. Tag der Freistellung (Permittering); ab dem 21. Tag - je nach Lohnhöhe - 62 bis 80 Prozent. | bis 31.08.20 |
Verlängerung der Kurzarbeitsfrist | Alle Unternehmen | Die maximale Dauer der Freistellung (Permittering), also der Zeitraum, in dem der Mitarbeiter von der Arbeitspflicht und der Arbeitgeber größtenteils von der Lohnzahlungspflicht befreit wird, (siehe oben), wird von 26 auf 52 Wochen verlängert. Laufen die 52 Wochen zwischen März und Juni 2021 ab, wird die Frist bis zum 01.07.21 verlängert. | bis 01.07.21 |
Kompensation von Fixkosten | Unternehmen, die vor dem 1. März 2020 in Norwegen registriert wurden und mindestens 30 Prozent Umsatzeinbußen aufweisen | Der Staat übernimmt einen Teil der unausweichlichen Fixkosten. Der Anteil der Fixkosten, der im jeweiligen Monat erstattet wird, ist das Ergebnis einer Multiplikation des Umsatzrückgangs zum gleichen Monat 2019 in Prozent mit dem Anpassungsfaktor (justeringsfaktor). Dieser beträgt:
Berechnungsbeispiel für Januar 2021 und einem Umsatzrückgang von 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat: 50 * 0,8 = 40 Prozent der Fixkosten können erstattet werden. Erstattungen von weniger als 5.000 nkr (481 Euro) pro zweimonatiger Periode werden nicht ausgezahlt. Übersteigt die berechnete Erstattung 60 Millionen nkr (5,8 Millionen Euro), wird der über dieser Schwelle liegende Betrag zu 50 Prozent ausgezahlt. Maximal kann die Erstattung 16 Millionen nkr (15,4 Millionen Euro) je zwei Monate betragen. | 01.03.20 bis 30.06.21; die digitale Antragsstellung (jeweils für zweimonatige Perioden) für den Zeitraum September bis Dezember 2020 läuft bis 14.03.21, für Januar und Februar bis 14.05.21 |
Kompensation von Umsatzverlusten | Selbstständige; Freelancer | Erstattung von 60 Prozent der Umsatzverluste aus dem Vergleichszeitraum 2019 bis zu einem maximalen Jahreseinkommen von 608.106 nkr (etwa 58.780 Euro). | bis 01.07.21 |
Kompensation von Umsatzverlusten | Unternehmen und Organisationen aus den Bereichen Sport, Kultur, Ehrenamt | Ausgleich von Umsatzausfällen bei Veranstaltungen, die im 1. Halbjahr 2021 geplant waren und wegen Coronabeschränkungen abgesagt oder in kleinerem Rahmen stattfinden mussten. Das Programm wird vom Kulturrat und dem Norwegischen Filminstitut verwaltet. | bis 01.09.21 |
Kompensation von Umsatzverlusten | Unternehmen außerhalb des Sport- und Kultursektors | Für öffentliche Events mit über 350 Teilnehmern, die 2020 stattfinden sollten und wegen der Corona-Beschränkungen abgesagt oder in kleinerem Rahmen stattfinden mussten, kann bei Innovation Norway eine Kompensationszahlung beantragt werden, sofern die entsprechenden Veranstaltungen zur landesweiten oder regionalen Wertschöpfung beitragen (Messen, Nahrungsmittelmärkte, Freizeitparks etc.). Maximal werden 60 Prozent der Verluste erstattet. Ein Fünftel der Zahlung ist an die Veranstaltung eines ähnlichen Events in der Zukunft gebunden. | bis 30.06.21 |
Kompensation von Umsatzverlusten | alle Unternehmen | Kommunen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosenquote beziehungsweise solche, die Coronabeschränkungen der 5. Stufe einführen mussten, erhalten 1 Milliarde nkr (etwa 97 Millionen Euro), um besonders betroffene Unternehmen zu unterstützen. | k.A. |
Kreditgarantien | Alle Unternehmen | Staat übernimmt Kreditgarantien in Höhe von 90 Prozent des Darlehens. | bis 30.06.21 |
Unternehmensentwicklung | Unternehmen aus der Landwirtschaft und landwirtschaftsnahen Sektoren | 100-prozentige Kostenübernahme für Vorprojekte zur Erkundung neuer Geschäftsfelder und Märkte in Höhe von bis zu 14.100 Euro. Erhöhung des Zuschusses von Innovation Norway in Investitionsprojekte zur Erschließung neuer Geschäftsfelder und Märkte von 50 auf 75 Prozent. | k.A. |
Start-up-Finanzierung | Start-ups | Innovation Norway hat sein Finanzierungsangebot attraktiver gemacht und seine Nutzung erleichtert:
| k.A. |
Krankheitstage | Alle Unternehmen | Im Krankheitsfall eines Mitarbeiters übernimmt die Staatskasse die Lohnauszahlung ab dem 3. statt 16. Krankheitstag. | bis 30.06.21 |
Krankheitsgeld | Selbstständige | Bei Covid-19-Erkrankung oder -Verdacht wird ab dem vierten Krankheitstag ein Krankengeld ausgezahlt. | bis 30.06.21 |
Kinderpflegetage | Arbeitende Eltern | Verdoppelung der per Gesetz zustehenden Kinderpflegetage, samt der Möglichkeit, diese zwischen beiden Elternteilen frei zu verschieben. Gilt bei Kindergarten- und Schulschließungen sowie bei Sondermaßnahmen zur Infektionsbekämpfung. | bis 30.06.21 |
Arbeitslosengeld | Alle Unternehmen | Auszahlung des vollen, vorherigen Gehalts bis 50.000 Euro ab dem 1. Tag nach dem Jobverlust; die Zahlungspflicht des Arbeitgebers wurde von 15 auf zehn Tage reduziert (bis 01.09.20 - 2 Tage). | bis 01.07.21 |
Arbeitslosengeld | Arbeitslose | Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erlangen, müssen anstatt eines Mindestverdienstes von 1,5 G innerhalb der letzten 12 Monate nun 0,75 G im gleichen Zeitraum oder 2,25 G innerhalb der letzten 36 Monate nachgewiesen werden. G ist der von NAV festgelegte Basisbetrag zur Berechnung von Beihilfeniveaus; seit dem 01.05.20 gilt: 1 G = 101.351 nkr (etwa 9.796 Euro; 1 Euro = 10,3463 nkr, Stand: 02.02.21). Zudem erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst, wenn bei Wiederaufnahme einer Tätigkeit über 60 Prozent des vorherigen Stundenpensums überschritten werden (vorher 50 Prozent). | bis 30.06.21 |
Arbeitslosengeld | Arbeitslose | Für Personen, die nach dem 20.03.20 Anspruch auf Arbeitslosengeld erhielten, werden die Auszahlungen erhöht. Bei Jahreseinkommen bis 304.053 nkr (etwa 29.399 Euro) werden 80 Prozent des bisherigen Lohns ausgezahlt, bei Jahreseinkommen zwischen 304.053 und 608.106 nkr (etwa 58.780 Euro) bleibt es bei 62,4 Prozent. | bis 01.07.21 |
Arbeitslosengeld | Arbeitslose | Der Anspruch auf Arbeitslosengeld für Personen, die ihn zwischen dem 01.11.20 und 01.07.21 verlieren, wird bis zum 01.07.21 verlängert. | bis 01.07.21 |
Arbeitslosengeld | Lehrlinge; Auszubildende | Bei Verlust der Arbeitsstelle werden Monatseinkünfte bis 1.173 Euro vollständig als Arbeitslosengeld ausgezahlt; darüber liegende Einkünfte bis zu einer Höhe von 4.691 Euro werden zu 62,4 Prozent übernommen. | bis 30.06.21 |
Um die verschiedenen Förderinstrumente in Anspruch zu nehmen, muss ein Unternehmen in Norwegen registriert und steuerpflichtig sein. Insofern können direkt nur Niederlassungen oder Tochterunternehmen von deutschen Firmen in Norwegen profitieren. Allerdings dürfte vor allem durch die Fördermaßnahmen sowohl die Nachfrage nach innovativen Technologien als auch die Nachfrage nach kreativen (Forschungs-)Partnern steigen. Deutschland als größter Technologielieferant ist dafür gut aufgestellt.
So kommt zum Beispiel die Baubranche in den Genuss von mehr staatlichen und kommunalen Aufträgen. Die öffentliche Hand will auch mehr Mittel in den Ausbau der Breitbandverbindungen sowie in die IT-Sicherheit investieren. Zusätzliche Forschungs- und Fördermittel sollen die Industrie grüner machen und den Umstieg auf eine nachhaltige Schifffahrt beschleunigen. Die Fördergesellschaft für Unternehmensentwicklung Innovation Norway erhielt bereits 2020 über 242 Millionen Euro zusätzlich für ihre beiden Programme für Gründungsunterstützung und Innovationszuschüsse. Für die letztgenannten sollen bald weitere 48 Millionen Euro verfügbar sein. Eine Übersicht der Maßnahmen von Innovation Norway ist auf Norwegisch verfügbar.
Ende Oktober gab die Regierung bekannt, ein Sonderhilfsprogramm für die Tourismusbranche und die von ihr abhängigen Branchen rückwirkend zum 1. September 2020 einzuführen. Das Programm umfasst Bus- und Schiffspassagiertransporte, das Messe- und Veranstaltungswesen, Auto- und Sportequipmentverleihe, Reisebroker, Caterer, Hotels und Übernachtungsstätten, Museen und Freizeitparks, die einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent belegen können. Bis Ende des Jahres können je Monat und Firma beziehungsweise Firmengruppe knapp 1 Million Euro beantragt werden. Für tourismusnahe Unternehmungen, deren Umsatz zu mindestens 80 Prozent mit touristischen Aktivitäten erwirtschaftet wird, wurde ein zusätzlicher Geldtopf mit knapp 10 Millionen Euro eingerichtet. Für die Verwaltung der Hilfen ist das Brønnøysund Registercenter zuständig.
Eine besondere Regelung für Pauschalreisen gibt Veranstaltern zudem die Möglichkeit, Kunden, die ihre Buchung stornieren, statt einer Bargeldrückzahlung eine Gutschrift anzubieten. Diese kann von den Kunden jederzeit für eine neue Buchung verwendet oder als Auszahlung eingefordert werden.
Um die Regelmäßigkeit von Passagierverbindungen im Inland zu gewährleisten, unterstützt die Regierung das Bahnangebot zusätzlich mit über 72 Millionen Euro. Aus gleichem Grund wurden für den Unterhalt eines Basisnetzwerks an inländischen Flugverbindungen etwa 193 Millionen Euro für die 1. Hälfte 2021 eingeplant. Der staatliche Flughafenbetreiber Avinor erhält knapp 266 Millionen Euro Unterstützung. Die Befreiung der Fluglinien von der Passagiersteuer wurde zudem bis Ende 2021 verlängert.
Anfang 2021 wurde zudem ein über 100 Millionen Euro-Programm zur Ankurbelung des Arbeitsmarktes aufgelegt. Neben Mitteln für die Stärkung der norwegischen Arbeitsagentur NAV sind auch Maßnahmen vorgesehen, von denen Unternehmen direkt profitieren können. So sollen Firmen im Rahmen des Jugendpakets 13,5 Millionen Euro unter anderem für ein erweitertes Angebot an Sommerjobs erhalten. Fast doppelt so viel Geld steht für Trainee-Programme in Betrieben und andere Bildungsprogramme in der Industrie bereit.
Je nachdem wie die Pandemie weiter verläuft, könnten weitere Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht werden. Das Geld dafür sollte dem Königreich im Norden nicht allzu schnell ausgehen. Mit einer Staatsverschuldung von etwa 40 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und dem knapp 1 Billion Euro großen Zukunftsfonds aus den Rohstoffeinnahmen ist Norwegen gut für die Bewältigung konjunktureller Krisen gerüstet. Zudem hat das Land mit seiner antizyklischen Wirtschaftsförderungspolitik jahrelange Erfahrung.
Obwohl kein Mitglied der Europäischen Union, ist Norwegen Teil des gemeinschaftlichen Impfstoffprogramms. Genau wie Island bekommt das Königreich die Sera über Schweden. Für die Durchführung der freiwilligen und kostenfreien Impfkampagne sind die norwegischen Kommunen verantwortlich. Bezüglich eines Termins wird man vom Hausarzt kontaktiert. Die Priorisierung sieht ähnlich wie in anderen Ländern aus:
Welche Vorerkrankungen bei der Impfpriorisierung wie bewertet werden, entschied das Volksgesundheitsinstitut. Für die Impfung des Gesundheitspersonals können bis zu 20 Prozent der gelieferten Impfdosen verwendet werden. Ab Mitte März wird bei der Verteilung der Impfstoffe neben den oben genannten Prioritätsgruppen auch die lokale Infektionslage eine Rolle spielen. Vor allem Bewohner Oslos und Ostnorwegens dürfen sich dadurch auf einen etwas früheren Impftermin einstellen. |