Zollmeldung Mauritius Internationale Handelsabkommen
Abkommen zwischen Mauritius und Indien seit 1. April '21 in Kraft
Das umfassende Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen Mauritius und Indien ist am 1. April 2021 in Kraft getreten.
27.04.2021
Am 22. Februar 2021 haben Mauritius und Indien das Comprehensive Economic Cooperation and Partnership Agreement (CECPA) unterzeichnet. Das Abkommen trat nun am 1. April 2021 in Kraft.
Das CECPA stellt einen wichtigen Meilenstein in den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen Mauritius und Indien dar und bietet Mauritius Zugang zu einem Markt mit mehr als 1,3 Milliarden Einwohnern.
Das Abkommen deckt folgende Themen ab: Warenhandel, Dienstleistungshandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Mauritius wird für 615 Produkte einen bevorzugten Marktzugang erhalten, wobei für 112 Produkte Zollkontingente gelten. Im Gegenzug gewährt Mauritius für 310 Produkte einen bevorzugten Zugang, wobei für 88 Produkte Zollkontingente gelten. Darunter Tee, Gewürze, Kunststoffartikel und Holzmöbel. Weitere Details entnehmen Sie dem CECPA.
Zollpräferenzen gelten im Rahmen des CECPA jedoch nur, wenn die Waren die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllen und ein Ursprungszertifikat vorgelegt werden kann. Diese werden von den entsprechenden Behörden (Mauritius Revenue Authority/Department of Commerce) ausgestellt.
Im Bereich Dienstleistungen wird das CECPA den Marktzugang in Sektoren wie Finanzdienstleistungen, Tourismus, Bildung, Vertrieb, IKT und freiberufliche Dienstleistungen öffnen.
Weitere Informationen:
The Mauritius Chamber of Commerce and Industry