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Zollbericht Brasilien Versandverfahren

Zollgutversand

Im Versandverfahren können Waren zwischen einer Abgangs- und einer Bestimmungszollstelle im Zollgebiet unter zollamtlicher Überwachung transportiert werden.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Gemäß Art. 315 der Zollordnung vom 5. Februar 2009 ermöglicht das Versandverfahren (Trânsito Aduaneiro) einen Transport von Waren (Zollgut) unter zollamtlicher Überwachung und unter Aussetzung der auf den Waren lastenden Einfuhrabgaben zwischen einer Abgangs- und einer Bestimmungsstelle des Zollgebietes.

Für die Einfuhrabgaben ist Sicherheit zu leisten. Die Leistung der Sicherheit kann in bar oder als Bankbürgschaft erfolgen. Überdies verlangt der brasilianische Zoll eine Haftungserklärung (Termo de Responsibilidade para Trânsito Aduaneiro - TRTA).

Das Verfahren ist mit dem Vordruck "Declaração de Trânsito Aduaneiro" (DTA) zu beantragen und kommt gemäß Art. 318 und 319 der Zollordnung unter anderem in folgenden Fällen in Frage:

  • Für den Transport von Waren aus dem Ausland von einer Grenzzollstelle zu einer weiteren Zollstelle, wo die Abfertigung vorgenommen werden soll (trânsito aduaneiro de entrada) 
  • für den Transport von Waren brasilianischen Ursprungs, vom Ursprungsort zum Bestimmungszollstelle, zur Verschiffung oder zu einem weiteren Zolllager zwecks späterer Verschiffung 
  • für den Transport von Waren ausländischen Ursprungs, vom Ursprungsort zum Bestimmungszollstelle, zur Verschiffung oder zu einem weiteren Zolllager zwecks späterer Verschiffung (Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr) (trânsito aduaneiro internacional) 
  • für den Transport durch das Zollgebiet von Waren, die aus einem Drittland kommen und für ein Drittland bestimmt sind, zur Verschiffung oder zur Lagerung einem Zolllager zwecks späterer Verschiffung
  • für den Transport von Waren von einem Zolllager zu einem weiteren Zolllager innerhalb des Zollgebietes (trânsito aduaneiro nacional)
  • für den Transport von ausländischen Waren durch das Zollgebiet zur Wiederausfuhr (passagem) 
  • für den Transport von Gebrauchswaren oder von Ersatz- und Reparaturteilen für ausländische Schiffe, Flugzeuge oder andere Beförderungsmittel, die sich im Transit durch das Zollgebiet befinden oder dort abgestellt sind (trânsito aduaneiro de passagem especial).

Gemäß Art. 321 der Zollordnung können unter anderem Importeure, Exporteure, brasilianische Vertreter von Importeuren und Exporteuren, die ihren Standort im Ausland haben und Verwalter von Zolllagern das Verfahren für den Transport von ausländischen Waren durch das Zollgebiet zur Wiederausfuhr nutzen. Die Genehmigung erteilt die Zollbehörde Receita Federal.

Nach Ankunft an der Bestimmungszollstelle kontrolliert die Bestimmungszollstelle die Waren, das Transportfahrzeug und die Begleitpapiere.

Die Empfangszollstelle kann eine vorübergehende Lagerung der Waren zwecks späterer Verschiffung, auch zu einem anderen als dem in den Originaldokumenten angegebenen Ziel, oder zu einem nochmaligen Versandverfahren genehmigen.

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