Besondere Zollverfahren
Neben der Überlassung zum freien Verkehr können Waren auch in eines der folgenden Zollverfahren überführt werden: Transit, Zolllager, vorübergehende Verwendung.
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Neben der Überlassung zum freien Verkehr können Waren auch in eines der folgenden Zollverfahren überführt werden: Transit, Zolllager, vorübergehende Verwendung.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Rechtsgrundlage ist das kongolesische Zollgesetz von 2010.
Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können Waren auch in eines der folgenden, besonderen Zollverfahren überführt werden.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Das Zollgesetz bietet Importeuren auch die Möglichkeit, besondere Zollverfahren zu nutzen. Diese können wirtschaftliche Vorteile bringen.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelkonforme Anmeldung.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Die Zollbehörde kann Warensendungen elektronisch freigeben aber auch physisch überprüfen.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.