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Zollbericht Indien Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Sanitär-epidemiologische-, Veterinär- und Phytosanitärkontrolle

Einige Waren dürfen nur mit einem Gesundheits- oder Pflanzengesundheitszeugnis in Indien eingeführt werden.

Von Jürgen Huster | Bonn

Für den Import von Nahrungsmitteln ist eine Lizenz der indischen Nahrungsmittelüberwachungsbehörde FSSAI erforderlich.

Für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wie Pflanzen, Früchte und Samen ist vorab eine Genehmigung (import permit) des "Department of Agriculture, Cooperation & Farmers Welfare" im Landwirtschaftsministerium einzuholen. Für Fleisch- und Milcherzeugnisse sowie Tiernahrung ist eine Genehmigung (sanitary import permit) des "Department of Animal Husbandry and Dairying" erforderlich. Für Nahrungsmittel ist eine Haltbarkeit von mindestens 60 Prozent des auf der Ware ausgewiesenen Haltbarkeitszeitraums vorgeschrieben.

Für Verpackungsholz ist die Behandlung und Markierung gemäß ISPM-15 Standard vorgeschrieben. Bei Fehlen einer entsprechenden Markierung ist die Behandlung mit einem Pflanzengesundheitszeugnis (phytosanitary certificate) nachzuweisen.

 

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