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Zollbericht Mexiko Kennzeichnungsvorschriften

Kennzeichnungsvorschriften

Allgemeine Vorgaben zur Etikettierung sind rechtsverbindlich.

Von Susanne Scholl | Bonn

Gemäß den Vorgaben der verbindlichen Norm NOM-050-SCFI-2004 müssen Produkte in Mexiko gut sichtbar in spanischer Sprache mit einem fest am Produkt oder der Verpackung aufgebrachten Etikett mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • Bezeichnung des Produktes
  • Menge
  • Name und Sitz des Herstellers, bei Einfuhren Name und Sitz des Einführers
  • Ursprungsland (zum Beispiel: "producto de", "hecho en", "manufacturado en" oder "producido en")
  • bei gefährlichen Produkten Hinweise auf Risiken in Form von graphischen Darstellungen oder Symbolen
  • Gebrauchsinstruktionen, wenn notwendig. Falls eine Gebrauchsanweisung in der Verpackung beiliegt, Hinweis darauf
  • Verfallsdatum

Darüber hinaus gelten für eine Vielzahl von Produkten spezifische, auf diese zugeschnittene verbindliche Normen zur Kennzeichnung, zum Beispiel:

Im Juli 2020 traten Regeln zur Einführung, Prüfung, Überwachung und Konformitätsbewertung der Norm 051-SCFI/SSA1-2010 in Kraft. 

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