Zollbericht Tadschikistan Internationale Handelsabkommen, übergreifend
Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO
Tadschikistan ist Vertragsstaat einiger Handelsabkommen.
07.07.2021
Tadschikistan - Welthandelsorganisation (WTO)
Seit dem 2. März 2013 ist Tadschikistan Mitglied der WTO. Unter anderem profitieren Mitglieder der WTO von den Prinzipien der Meistbegünstigung und der Inländerbehandlung. Das Prinzip der Meistbegünstigung verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, allen WTO-Mitgliedern dieselben handelspolitischen Vorteile zu gewähren. Das Prinzip der Inländerbehandlung oder Gleichbehandlung der Waren soll verbieten, dass importierte Waren schlechter als einheimische Waren behandelt werden.
Tadschikistan - Europäische Union (EU)
Die EU und Tadschikistan unterzeichneten im Jahre 2004 ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PCA), welches am 1. Januar 2010 in Kraft trat und auch ein Handelsabkommen beinhaltet. Dadurch gewähren sich die EU und Tadschikistan die gegenseitige Behandlung der „Meistbegünstigten Nation“ (MFN) in Bezug auf Zölle. Das bedeutet, dass alle Zollermäßigungen, die bereits einem dritten Staat zugestanden wurden, ebenfalls Anwendung finden. Darüber hinaus sind mengenmäßige Beschränkungen im bilateralen Handel verboten.
Durch das Abkommen sollen auch handelsbezogene Rechtsvorschriften an die wichtigsten Standards der EU, einschließlich technischer Vorschriften, gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Anforderungen, Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und Zollfragen, schrittweise harmonisiert werden.
Daneben ist Tadschikistan Mitglied des Allgemeinen Präferenzsystem der EU (APS). Durch dieses bietet die EU Entwicklungsländern beim Eintritt in den EU-Markt einen bevorzugten Zugang in Form von ermäßigten Zöllen. Bevorzugte Importe aus Tadschikistan konzentrieren sich stark auf Industrieprodukte wie unedle Metalle und Textilien.
Tadschikistan - Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
Im Mai 2020 bot Russland Tadschikistan den Beobachterstatus zum Eintritt in die Eurasischen Wirtschaftsunion an. Neben Russland gehören Armenien, Belarus, Kasachstan und Kirgisistan zur Eurasischen Wirtschaftsunion. Durch den Beitritt zur Zollunion hätte Tadschikistan Vorteile in Form von einheitlichen Zollbestimmungen, die den Marktzugang deutlich erleichtern würden. Bisher hat sich Tadschikistan dazu jedoch noch nicht geäußert.
Tadschikistan - Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS)
Tadschikistan ist Mitglied der GUS. Seit 2014 ist das Protokoll über die Anwendung des Freihandelsabkommens der GUS und Tadschikistan in Kraft. Nicht alle Mitgliedstaaten der GUS haben das Freihandelsabkommen unterzeichnet. So sind beispielsweise Aserbaidschan und Turkmenistan keine Teilnehmerländer des Freihandelsabkommens von 2011.
Tadschikistan - Bilaterale Handelsabkommen
Tadschikistan hat bilaterale Handelsabkommen mit Armenien, Belarus, Kirgisistan, Russland, der Ukraine und Usbekistan abgeschlossen. Diese ermöglichen die bevorzugte Behandlung von Waren, sofern es sich um Ursprungsprodukte handelt, die den einzelnen Abkommensvereinbarungen entsprechen.