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Zollmeldung Iran Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Eurasische Wirtschaftsunion: Freihandelsabkommen mit Iran tritt in Kraft

Bonn (GTAI) – Das Freihandelsabkommen zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) und dem Iran soll am 27. Oktober 2019 in Kraft treten.

Dies verkündete der Pressedienst der Eurasischen Wirtschaftsunion am 28. August 2019 nach einem Treffen zwischen dem Vorsitzenden des Kommissionsrates Tigran Sarkisyan und dem bevollmächtigten Botschafter Irans Mehdi Sanaei. Die beiden tauschten sich über den Abschluss der erforderlichen Verfahren zur Durchsetzung eines Interimsabkommens aus, das zur Gründung einer Freihandelszone zwischen der EAWU und dem Iran erforderlich ist.

Nachdem das Abkommen unterzeichnet und ratifiziert wurde, einigten sich die Parteien darauf, weiterhin bei der Umsetzung des Abkommens zusammenzuarbeiten. Erster Schritt war bereits die Vereinbarung über einen Dialog zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden. Die Parteien verhandeln auch über ein Format für einen Geschäftsdialog, das im Freihandelsabkommen festgelegt werden soll. Mehdi Sanaei schlug weiterhin vor, in naher Zukunft eine gemeinsame Wirtschaftskonferenz mit der Eurasischen Wirtschaftskommission im Iran abzuhalten, um den iranischen Geschäftsleuten die Vorteile des Handels auf dem gemeinsamen EAWU-Markt aufzuzeigen. (KAP)

Weitere Nachrichten zur Eurasischen Wirtschaftsunion finden Sie hier: www.eawu.news

 

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