Zollbericht Mexiko Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen
Phytosanitärkontrolle für Holzverpackungen und Pflanzen
Verpackungsmaterial aus Holz, Pflanzen und Produkte aus Pflanzen unterliegen Überwachungsmechanismen, um die Einschleppung von Schädlingen in Mexiko zu verhindern.
03.09.2025
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Holzverpackungen
In Mexiko eingeführtes Verpackungsmaterial aus Holz muss gemäß den Vorgaben der IPPC Norm ISPM 15 behandelt sein. Die IPPC-Norm ISPM 15 schreibt eine Begasung mit Methylbromid oder eine Hitzebehandlung und eine entsprechende Kennzeichnung aller Verpackungen aus Rohholz vor, um eine Einschleppung von Schädlingen verhindern. Zuständige nationale Behörde ist das SENASICA (Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentaria).
Die Vorgaben der IPPC Norm ISPM 15 entsprechen den Inhalten der verbindlichen Norm NOM-144-SEMARNAT-2017, die seit Ende April 2018 in Kraft ist. Eine deutsche Übersetzung des Normtextes hat das Julius-Kühn-Institut veröffentlicht.
Pflanzen
Die Einfuhr von Pflanzen wird vom Ministerium für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (Secretaría de Agricultura y Desarrollo Rural - SENASICA) überwacht. Importeure müssen ein Pflanzengesundheitszeugnis (Certificado Fitosanitario para Importación) vorlegen. Das Zeugnis wird am Einfuhrort der Pflanzen ausgestellt. Außerdem werden die Pflanzen am Einfuhrort einer Kontrolle ("inspección fitosanitaria") unterzogen. Diese Maßnahmen sollen die Einschleppung von Schädlingen verhindern. Weitere Hinweise hierzu hat SENASICA auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Einfuhrvorschriften für Pflanzen können ebenfalls dort abgerufen werden.
Importeure von Vorprodukten und Produkten aus Waldpflanzen, wie zum Beispiel Holz, Saatgut und einige Möbel aus Holz, benötigen für die Einfuhr ein vom zuständigen Umweltministerium (Secretaría de Medio Ambiente y Recursos Naturales - SEMARNAT) ausgestelltes Phytosanitärzertifikat (Certificado Fitosanitario de Importación). Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 180 Tagen. Detaillierte Information rund um das Phytosanitärzertifikat sind auf der Webseite der SEMARNAT ersichtlich.
Glyphosat und Genmais
Der damalige Präsident López Obrador hatte mit dem Dekret vom 13. Februar 2023 einen neuen rechtlichen Rahmen geschaffen, um die Beschaffung, den Verkauf, den Einsatz und die Einfuhr von Glyphosat und Genmais schrittweise abzuschaffen. Da Mexiko der zweitgrößte Exportmarkt der USA für gentechnisch veränderten Mais ist, lehnten die USA das Importverbot ab. Aus Sicht der USA verstieß es gegen die Vereinbarungen im United States–Mexico–Canada Agreement (USMCA). Die damalige Biden-Administration hielt das Verbot für nicht wissenschaftlich fundiert und verlangte von der mexikanischen Regierung, dies durch wissenschaftliche Nachweise zu rechtfertigen. Die Bestrebungen Mexikos, die Einfuhr von Genmais unter anderem aus den USA zu blockieren, führten zu einem andauernden Handelskonflikt zwischen den beiden Partnern.
Am 17. August 2023 kündigte die US-Handelsbeauftragte die Anrufung eines USMCA-Schiedsgerichts wegen der Maßnahmen Mexikos gegen Glyphosat und Genmais an. Das Gremium entschied Ende 2024 zugunsten der USA. Daraufhin hob Mexiko das Importverbot auf und setzte am 6. Februar 2025 das Dekret von 2023 außer Kraft.