Recht kompakt Kamerun
Der Länderbericht Recht kompakt Kamerun bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Der Länderbericht Recht kompakt Kamerun bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Die kamerunische Regierung hat ein Rahmengesetz zum Umweltschutz erlassen. Darin wird der Umweltschutz definiert und allgemeine Prinzipien zum Schutz festgelegt.
Das kamerunische Recht ist sowohl durch das französische als auch durch das angelsächsische Common Law beeinflusst. In einigen Bereichen gilt das Recht der OHADA.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zum Gerichtssystem sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das kamerunische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Kamerun besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Ausländische Investoren können in Kamerun grundsätzlich in allen Bereichen investieren. Lediglich in bestimmten Sektoren sind Joint Ventures vorgeschrieben.
Über den Länderbericht Recht kompakt Kamerun hinaus finden Sie unter nachfolgenden Links weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten.
Da Kamerun Mitglied der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika ist, gelten im Bereich des Gesellschaftsrechts die Gesetze der OHADA.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Kamerun ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kamerunischen Vertretung beantragt werden muss.
Die Republik Kamerun ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 am 11. Oktober 2017 beigetreten.