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Kamerun: Umweltschutzrecht

Die kamerunische Regierung hat ein Rahmengesetz zum Umweltschutz erlassen. Darin wird der Umweltschutz definiert und allgemeine Prinzipien zum Schutz festgelegt.

Von Katrin Grünewald | Bonn

In Kamerun gilt im Umweltschutzrecht insbesondere das Loi n° 96/12 du 05 août 1996 portant loi-cadre relative à la gestion de l’environnement. Danach ist der Umweltschutz ein öffentliches Interesse. Zuständig für die Umweltpolitik ist der Präsident der Republik, die Umsetzung erfolgt durch die Regierung. Allen Gesetzen und Verordnungen müssen zwei Prinzipien zugrunde liegen: Jedem Einzelnen steht eine saubere und lebenswerte Umwelt zu und es muss für ein Gleichgewicht innerhalb des Ökosystems sowie zwischen städtischen und ländlichen Gebieten gesorgt werden. Staatliche Institutionen sollen die Menschen sensibilisieren, die Menschen hingegen haben ein Recht darauf, mit Informationen versorgt zu werden. Das Gesetz legt darüber hinaus weitere Prinzipien fest, an denen sich Gesetze und Verordnungen orientieren sollen:

  • Vorsorgeprinzip: Maßnahmen zum Umweltschutz dürfen nicht verzögert werden, auch wenn der Stand der Wissenschaft und Technik noch keine endgültige Gewissheit über die Wirksamkeit der Maßnahmen geben kann;
  • Prinzip, Umweltschäden an der Quelle zu verhindern;
  • Verursacher- und Haftungsprinzip: der Verursacher eines Umweltschadens haftet für einen eingetretenen Schaden und trägt die Kosten zur Beseitigung;
  • Grundsatz der Beteiligung: jeder Bürger muss Zugang zu Informationen haben; jeder Bürger muss auf die Umwelt achten; für öffentliche und private Personen gelten die gleichen Regelungen und die betroffenen Wirtschaftszweige und Gruppen sind einzubeziehen;
  • Subsidiaritätsprinzip: wenn es kein besonderes Gesetz zum Umweltschutz gibt, gelten die gewohnheitsrechtlich anerkannten Schutzmaßnahmen.

Das Gesetz verpflichtet die Regierung außerdem dazu, die Finanzierung für den Umweltschutz zu regeln und alle fünf Jahre einen Nationalen Plan für das Umweltmanagement (Plan National de Gestion de l’Environnement) zu veröffentlichen.

Zu den wichtigen Bereichen des Umweltschutzes gehören unter anderem der Schutz der Atmosphäre, der Schutz von Binnengewässern und Überschwemmungsgebieten (plaines d’inondation), der Schutz der Küsten und Meeresgewässer, der Schutz des Bodens und des Untergrunds sowie der Schutz menschlicher Siedlungen. Darüber hinaus werden Abfälle, Fabriken, Werkstätten, Baustellen, Industrieanlagen, gefährliche Chemikalien sowie Lärm- und Geruchsbelästigungen als gesundheitsschädliche oder unzumutbare Anlagen und Tätigkeiten eingestuft.

Bei Verstößen sieht das Gesetz Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen vor.

Zuständig für den Umweltschutz ist das Ministerium für Umweltschutz, Naturschutz und nachhaltige Entwicklung (Ministère de l’Environnement, de la Protection de la Nature et du Développement Durable, MINEPDED).

Kamerun hat das Pariser Klimaschutzabkommen im Juli 2016 ratifiziert.

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