Neues ruandisches Gesetz zum gewerblichen Rechtsschutz
Die ruandische Regierung hat ein neues Gesetz zum gewerblichen Rechtsschutz erlassen, mit dem das Recht modernisiert wird. Sowohl das Patent- als auch das Markenrecht ändern sich.
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Die ruandische Regierung hat ein neues Gesetz zum gewerblichen Rechtsschutz erlassen, mit dem das Recht modernisiert wird. Sowohl das Patent- als auch das Markenrecht ändern sich.
Die ruandische Regierung hat ein umfassendes Umweltschutzgesetz erlassen. Die Rwanda Environment Management Authority überwacht die Einhaltung der Umweltstandards.
Schiedsurteile können nach internationalem Recht anerkannt und vollstreckt werden. Ausländische Urteile können hingegen nur nach lokalem Recht anerkannt und vollstreckt werden.
Ruanda ist Mitglied der ARIPO. Patente können danach über die ARIPO angemeldet werden. Außerdem gelten lokale Gesetze zum Gewerblichen Rechtsschutz.
Ausländische Investoren können in Ruanda grundsätzlich in allen Bereichen investieren. Sie erhalten Unterstützung durch die ruandische Investitionsbehörde.
Ruanda ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Bei mangelhaften Sachen hat der Käufer in Ruanda grundsätzlich einen Anspruch auch Schadensersatz. Bei Verträgen mit Verbrauchern ist das spezielle Verbraucherrecht zu beachten.
Deutsche benötigen für die Einreise nach Ruanda ein Visum. Außerdem muss der Reisepass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das ruandische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Ruanda gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Ausländische Unternehmen können sowohl eine Tochtergesellschaft nach ruandischem Recht als auch eine Zweigstelle gründen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister einzutragen.