Namibia: UN-Kaufrecht
Namibia ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
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Namibia ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Sowohl Schiedsurteile als auch gerichtliche Entscheidungen können in Namibia nur nach nationalem Recht anerkannt und vollstreckt werden, entweder gemäß Gesetz oder Common Law.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf trat 2014 in Brasilien in Kraft.
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Das koreanische Rechtssystem wird durch das koreanische Gerichtsverfassungsgesetz (Court Organization Act) geregelt. Grundsätzlich ist es der deutschen Rechtsordnung vergleichbar.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist für die Republik Korea am 1. März 2005 in Kraft getreten.
Der Länderbericht Recht kompakt Korea (Rep.) bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
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Irland hat das UN-Kaufrecht zwar nicht ratifiziert, für Verträge zwischen Deutschland und Irland kann dieses dennoch zur Anwendung kommen.