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Rechtsbericht | Brasilien | UN-Kaufrecht

Brasilien: UN-Kaufrecht

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf trat 2014 in Brasilien in Kraft.

Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

Das UN-Kaufrecht (CISG -United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ist automatisch anwendbar, sobald der Anwendungsbereich eröffnet ist (Art. 1 ff.); dies ist bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen und Werklieferungsverträgen der Fall. Allerdings können die Parteien die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts Ausdrücklich ausschließen (Art. 6). Wann ein solcher Ausschluss sinnvoll ist, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 ist für Brasilien am 1. April 2014 in Kraft getreten.

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