Gesetze in Katar
GTAI-Reihe "Gesetze" bietet einen Überblick über die relevanten Gesetze und Rechtsnormen in Katar.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
GTAI-Reihe "Gesetze" bietet einen Überblick über die relevanten Gesetze und Rechtsnormen in Katar.
Die GTAI-Reihe "Recht kompakt" informiert über die Gesetze und das geltende Recht in Katar.
Die GTAI-Reihe "Wirtschaftsdaten kompakt – Katar" gibt einen Überblick zu allen relevanten Wirtschaftsindikatoren des Landes.
Am 6. Juni 2004 hat der katarische Gesetzgeber mit dem Gesetz Nr. 17/2004 eine Rechtsgrundlage für den Erwerb von dinglichen Rechten an Grundeigentum durch Ausländer geschaffen.
Eine Produzentenhaftung im europäischen Sinne ist der katarischen Rechtsordnung noch fremd. Die Fälle waren bislang nur über das allgemeine Delikts- und Schadensrecht zu lösen.
Das Recht der Absatzmittler ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Dieses wurde durch Gesetz Nr. 27/2006 komplett überarbeitet.
Die Art. 419 bis 487 des katarischen Zivilgesetzbuches (ZGB) regeln das Kaufrecht, darunter das Gewährleistungsrecht unter "Verpflichtungen des Verkäufers" in den Art. 432 ff. ZGB.
Das Recht der Handelsgesellschaften ist seit Juni 2015 im Gesetz Nr. 11/2015 (Handelsgesellschaftsgesetz - HGG) geregelt.
Auf dem Gebiet des Vertragsrechts folgt das katarische Recht dem ägyptischen Zivilgesetzbuch, welches seinerseits dem französischen Code Civil angelehnt ist.
Katar ist Mitglied in verschiedenen internationalen Organisationen.