Zoll und Einfuhr kompakt - Chile
Zoll und Einfuhr kompakt - Chile gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
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Zoll und Einfuhr kompakt - Chile gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Die Einfuhrwaren verbleiben in amtlichen Lagern, bevor sie zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden.
Im Rahmen der Zollabfertigung sind neben der Zollanmeldung abhängig vom Warenwert weitere Begleitdokumente vorzulegen.
Warenimporte nach Chile können nur von in Chile ansässigen Unternehmen vorgenommen werden. Ferner sind Banken einzubinden.
Chile gewährleistet eine zollfreie beziehungsweise zollbegünstigte Einfuhr für gewisse Warengruppen.
Sämtliche Einfuhrwaren werden in Chile mit dem Wertzoll und der Mehrwertsteuer besteuert. Daneben sind je nach Art der Waren besondere Zusatzsteuern zu entrichten.
Zoll und Einfuhr kompakt - Mauritius gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Waren für den persönlichen Gebrauch auf einer Reise dürfen in der Regel abgabenfrei eingeführt werden.
Mauritius ist digital unterwegs: Dokumente für die Abwicklung aller eingeführten Waren können in der Regel elektronisch eingereicht werden.