Antidumping – Peroxosulfate mit Ursprung in China
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen an. Die aktuellen Maßnahmen gelten seit Januar 2020.
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Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen an. Die aktuellen Maßnahmen gelten seit Januar 2020.
EU-Kommission veröffentlicht die Mitteilung zur neuen Runde "Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren".
Das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und der Europäischen Union sieht ab September 2024 strengere Ursprungsregeln für Pkw vor.
Waren können vorübergehend für bis zu 18 Monate in Kanada eingeführt werden. Alternativ können Einführer das Carnet ATA kann nutzen.
Im Versandverfahren können Waren unverzollt durch das Zollgebiet Kanadas transportiert werden.
Eine Zollfaktura (Canada Customs Invoice) wird nicht mehr zwingend verlangt.
Einführer müssen sich registrieren. Zur Zollanmeldung nutzen sie das "Electronic Data Interchange". Vertrauenswürdige Einführer können ein vereinfachtes Anmeldeverfahren nutzen.
Das kanadische Zollgesetz regelt die wichtigsten Zollbestimmungen. Für die Überwachung des Warenverkehrs an der Grenze ist die Zollbehörde CBSA zuständig.
Voranmeldepflichten, Prüfungen nach dem Zufallsprinzip und Zollpartnerschaftsprogramme sollen den Warenverkehr nach Kanada auf dem See- und Landweg absichern.
Vorprodukte zur Herstellung von Fertigwaren können vorübergehend eingeführt werden. Dafür gezahlte Einfuhrabgaben können nach Wiederausfuhr der Endprodukte zurückerstattet werden.