EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping – Peroxosulfate mit Ursprung in China
Die EU-Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
21.01.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf Einfuhren von Peroxosulfaten mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/39 eingeführt wurden. Im Januar 2025 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Nun gibt sie die Verlängerung der Maßnahmen bekannt.
Die Maßnahmen gelten erneut für fünf Jahre
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Peroxosulfate (Persulfate), einschließlich Kalium-Peroxymonosulfat, mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 2833 40 00 und ex 2842 90 80 (TARIC-Code 2842 90 80 20).
Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, beträgt 71,8 Prozent. Daneben gibt es für einen chinesischen Hersteller einen unternehmensspezifischen Zollsatz: United Initiators Shanghai Co., Ltd: 24,5 Prozent.
Der Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung wurde im Namen des betroffenen Wirtschaftszweigs für Peroxosulfate von RheinPerChemie GmbH und United Initiators GmbH gestellt.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/99 der Kommission vom 15. Januar 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Peroxosulfaten (Persulfaten) mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L vom 16. Januar 2026;
- Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Peroxosulfaten mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 17. Januar 2025;
- Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 23. April 2024 (C/2024/2518).
Die Maßnahmen wurden bereits 2020 verlängert
Die Europäische Kommission führte den Antidumpingzoll mit Wirkung vom 18. Januar 2020 nach dem Abschluss einer Auslaufüberprüfung ein.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2020/39 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Peroxosulfaten (Persulfaten) mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 13 vom 17. Januar 2020, S. 18.