Normen und technische Vorschriften
Für den Vertrieb von Waren in Ruanda sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten.
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Für den Vertrieb von Waren in Ruanda sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten.
Voraussetzung für die Überführung in ein Zollverfahren ist eine regelgerechte Anmeldung.
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren bzw. entsprechende Beschränkungen.
Zoll und Einfuhr kompakt - Iran gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Der Zollanmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Fracht- und Versanddokumente
Handelsrechnung, 3-fach, unterschrieben, mit allen handelsüblichen Angaben,
Packliste, soweit keine detaillierte Warenaufstellung in der Rechnung enthalten ist,
Ursprungszeugnis, 2-fach (nur auf Verlangen des Einführers),
Ggf. Präferenznachweis.
Je nach Warenart können etwa auch eine Konformitätsbescheinigung, ein phytosanitäres oder ein veterinäres Zertifikat für die Zollabfertigung verlangt werden.
Weitere...
Zoll und Einfuhr kompakt - Usbekistan gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Technische Normen
Zuständig ist die Koreanische Agentur für Technologie und Standards (KATS); http://www.kats.go.kr/en/main.do
Auf der Internetseite kann ermittelt werden, für welche Waren technische Standards existieren. Diese können über eine Suchfunktion aufgelistet, nicht jedoch direkt eingesehen werden.
Neben technischen Standards ist KATS noch für Produktsicherheit und Konformitätsbescheinigungen für Elektrogeräte zuständig.
Internationale technische Normen können in Deutschland gegen...
Zoll und Einfuhr kompakt - Südkorea gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Seit 1. Januar 2021 gehört Großbritannien nicht mehr zum Binnenmarkt. Das Handels- und Partnerschaftsabkommen kann nichttarifäre Handelshemmnisse nicht abwenden.