Zollgutversand (Transportation of Goods within Canada)
Im Versandverfahren können Waren unverzollt durch das Zollgebiet Kanadas transportiert werden.
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Im Versandverfahren können Waren unverzollt durch das Zollgebiet Kanadas transportiert werden.
Eine Zollfaktura (Canada Customs Invoice) wird nicht mehr zwingend verlangt.
Einführer müssen sich registrieren. Zur Zollanmeldung nutzen sie das "Electronic Data Interchange". Vertrauenswürdige Einführer können ein vereinfachtes Anmeldeverfahren nutzen.
Der "Export and Import Permits Act" ermöglicht die mengenmäßige Beschränkung von Einfuhren zum Schutz kanadischer Hersteller.
Das kanadische Zollgesetz regelt die wichtigsten Zollbestimmungen. Für die Überwachung des Warenverkehrs an der Grenze ist die Zollbehörde CBSA zuständig.
Voranmeldepflichten, Prüfungen nach dem Zufallsprinzip und Zollpartnerschaftsprogramme sollen den Warenverkehr nach Kanada auf dem See- und Landweg absichern.
Vorprodukte zur Herstellung von Fertigwaren können vorübergehend eingeführt werden. Dafür gezahlte Einfuhrabgaben können nach Wiederausfuhr der Endprodukte zurückerstattet werden.
Kanada hat verschiedene Exportförderprogramme, die Investoren im Vergleich zu klassischen Freizonen mehr Standortflexibilität bieten.
Das Ende Juni 2019 erfolgreich ausverhandelte Handelsabkommen ist Teil eines umfassenden Assoziierungsabkommens. Bisher haben die beiden Wirtschaftsblöcke keine Einigung erzielt.
Hier erhalten Exporteure einen Kurzüberblick über Zollverfahren, Handelsabkommen, Einfuhrabgaben, Schutzmaßnahmen, Verbote und Beschränkungen.