Vereinigtes Königreich: Coronavirus und Verträge
Im deutsch-britischen Geschäftsverkehr sind zahlreiche Verträge geschlossen worden, für die englisches Recht gilt. Was passiert, wenn die Vertragserfüllung beeinträchtigt wird?
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Im deutsch-britischen Geschäftsverkehr sind zahlreiche Verträge geschlossen worden, für die englisches Recht gilt. Was passiert, wenn die Vertragserfüllung beeinträchtigt wird?
Infolge der Corona-Pandemie können viele Verträge nicht wie vereinbart durchgeführt werden. Dies betrifft auch die Vertragsbeziehungen zwischen Deutschland und Schweden.
Malta ist wie viele andere Länder von der Corona-Pandemie betroffen. Auch hier können Verträge nicht wie geplant durchgeführt werden. Liegt ein Fall höherer Gewalt vor?
Die Corona-Pandemie beeinträchtigt Vertragsbeziehungen weltweit und Klauseln über höhere Gewalt sind in aller Munde. Doch wie handhabt das irische Recht Fälle von Force Majeure?
Die derzeit anhaltende Corona-Pandemie hat weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen, insbesondere auch auf bestehende Verträge.
Die anhaltende Corona-Pandemie birgt weitreichende wirtschaftliche Probleme - auch für die deutsch-dänischen Beziehungen. Viele Verträge werden nicht wie geplant durchführbar sein.
Insbesondere das wirtschaftsstarke Norditalien ist seit einiger Zeit stark vom Coronavirus betroffen. Was passiert, wenn die Vertragserfüllung beeinträchtigt wird?
Das Recht Aserbaidschans verwendet den Begriff der "höheren Gewalt", definiert diesen jedoch nicht eindeutig. Eine Vertragsanpassung sollte in Betracht gezogen werden.
Die Vertragsparteien sollten eine Vertragsanpassung in Erwägung ziehen. Staatliche Maßnahmen können im Einzelfall als Force-Majeure-Umstände anerkannt werden.
Vertragsparteien sollten eine Vertragsanpassung in Betracht ziehen. Force-Majeure-Umstände können im Einzelfall zur Befreiung von Haftung für Nicht- oder Spätleistung führen.