Ab Juni 2021 keine Schutzfrist mehr für UBO-Registrierung
Unternehmen, die den wirtschaftlichen Eigentümer (ultimate beneficial owner) noch nicht ins Register eingetragen haben, müssen dies nach dem 1. Juni 2021 unverzüglich nachholen.
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Unternehmen, die den wirtschaftlichen Eigentümer (ultimate beneficial owner) noch nicht ins Register eingetragen haben, müssen dies nach dem 1. Juni 2021 unverzüglich nachholen.
Eine wichtige Änderung ist die Rückkehr zur jährlichen Vorlage der Erklärung über den wirtschaftlichen Eigentümer (ultimate beneficial owner - UBO).
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