Zollverfahren
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
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Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Papierwaren der Zolltarifpositionen 4801 bis 4816 wurden mit Wirkung zum 15.6.2021 von der Verbotsliste gestrichen.
Siehe auch Meldung vom 30.3.2021.
Quelle: Erlass des chinesischen Wirtschaftsministeriums (nur Chinesisch)
Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden.
Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung für Einfuhrwaren kann nur ein lizenzierter Zollagent abgeben.
Voraussetzung für die Überführung in ein Zollverfahren ist eine regelgerechte Anmeldung.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren.
Die eigentliche Zollanmeldung erfolgt durch den Einführer oder einen von ihm beauftragten Zollagenten. Sowohl gewerbliche Einführer als auch Zollagenten müssen bei der Zollbehörde (South African Revenue Service) mit einer Customs Code Number und beim Ministerium für Handel und Industrie mit einer Registration Number registriert sein.
Die Zollanmeldung unterliegt einer Vorlagefrist und erfolgt per elektronischem Datenaustausch.
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Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
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