Zentralamerika: UN-Kaufrecht
Nicht alle hier zu betrachtenden Länder sind Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
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Nicht alle hier zu betrachtenden Länder sind Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Das Validierungsabkommen zwischen Georgien und dem Europäischen Patentamt (EPA) ist am 15. Januar 2024 in Kraft getreten.
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Der Länderbericht Recht kompakt Namibia bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Namibia ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Namibia hat ein gemischtes Rechtssystem. Es bestehen Einflüsse durch das britische und römisch-niederländische Common Law sowie das traditionelle Gewohnheitsrecht.
Sowohl Schiedsurteile als auch gerichtliche Entscheidungen können in Namibia nur nach nationalem Recht anerkannt und vollstreckt werden, entweder gemäß Gesetz oder Common Law.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf trat 2014 in Brasilien in Kraft.
Der Länderbericht Recht kompakt Brasilien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
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