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Zentralamerika: UN-Kaufrecht
Nicht alle hier zu betrachtenden Länder sind Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
19.02.2024
Von Jan Sebisch | Bonn
Das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist automatisch anwendbar, sobald der Anwendungsbereich eröffnet ist (Art. 1 ff.); dies ist bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen und Werklieferungsverträgen der Fall. Allerdings können die Parteien die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausschließen (Art. 6). Wann ein solcher Ausschluss sinnvoll ist, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab.
Status der hier betrachteten drei mittelamerikanischen Länder:
Land | Inkrafttreten |
---|---|
Panama | kein Vertragsstaat |
Guatemala | 1. Januar 2021 |
Honduras | 11. November 2003 |