UN-Kaufrecht in Spanien
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist für Spanien am 1. August 1991 und für Deutschland am 1. Januar 1991 in Kraft getreten.
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Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist für Spanien am 1. August 1991 und für Deutschland am 1. Januar 1991 in Kraft getreten.
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Marokko ist Mitglied in folgenden internationalen Übereinkommen.
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Kenia ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.