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UN-Kaufrecht in Spanien
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist für Spanien am 1. August 1991 und für Deutschland am 1. Januar 1991 in Kraft getreten.
18.05.2022
Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf, Katrin Grünewald | Bonn
Dies bedeutet, dass sowohl bei einem Verkauf von Deutschland nach Spanien als auch von Spanien nach Deutschland die Regeln des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) Anwendung finden, sofern die Vertragsparteien diese nicht ausdrücklich ausschließen.
Die Frage, ob es sinnvoll ist, das UN-Kaufrecht auszuschließen, beurteilt sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall und ist nicht pauschal zu beantworten.
Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht bietet eine von der GTAI unter Mitarbeit von RA Prof. Piltz erstellte Publikation mit dem Titel "UN-Kaufrecht in Deutschland" aus dem Jahr 2017.
Des Weiteren gibt das GTAI-Webinar "40 Jahre UN-Kaufrecht" aus April 2020 eine Einführung in das UN-Kaufrecht und nimmt Bezug auf aktuelle Rechtsprechung.