US-EU Technologierat stellt sich den Risiken des Welthandels
Anfang April 2024 fand die sechste Sitzung des "U.S.-EU Trade and Technology Council“ statt. Schwerpunktthemen waren Zukunftstechnologien sowie nachhaltiger und sicherer Handel.
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Anfang April 2024 fand die sechste Sitzung des "U.S.-EU Trade and Technology Council“ statt. Schwerpunktthemen waren Zukunftstechnologien sowie nachhaltiger und sicherer Handel.
Die Handelsbeauftragte hat im März 2024 den jährlichen Bericht zu ausländischen Handelsbarrieren für US-Exporte veröffentlicht. Dort stehen auch die EU, China und Mexiko im Fokus.
(Stand: 12.4.2024) Die Welthandelsorganisation hat zahlreiche Tools und Datenbanken entwickelt. Sie sollen Unternehmen im globalen Handel unterstützen.
Wir informieren über Rechtsfragen, die sich im internationalen Geschäftsverkehr stellen.
Das TRIPS sieht unter anderem Übergangszeiträume vor, in denen es zwar bereits in Kraft getreten ist, aber in bestimmten Ländern noch nicht voll zur Anwendung kommt. Während die ursprünglichen Fristen für Entwicklungs- und Schwellenländer lange abgelaufen sind, räumte man den von den Vereinten Nationen als "am wenigsten entwickelte Länder" eingestuften WTO-Mitgliedern die Möglichkeit eines längeren Zeitraumes ein. Dieser läuft noch bis zum 1. Juli 2034.
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Diese Aufgabe kommt dem sogenannten "Rat für TRIPS" zu. Dieser "Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums" hat gemäß Art. 68 TRIPS die Wirkungsweise des TRIPS und insbesondere die Erfüllung der hieraus erwachsenden Verpflichtungen durch die WTO-Mitglieder zu überwachen. Er dient außerdem als Diskussionsforum für diese, hält regelmäßige Treffen ab und unterstützt bei der Streitbeilegung.
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Das TRIPS enthält für alle WTO-Mitglieder verbindliche Mindestvorgaben. Die konkrete Ausgestaltung des Schutzumfangs etc. in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung überlässt es aber den einzelnen Gesetzgebern. Regelungen in Bezug auf Patente sind in Art. 27 bis 34 TRIPS zu finden. Wer ein Patent innehat, hat bestimmte ausschließliche Rechte zur Nutzung und (wirtschaftlichen) Verwertung.
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Neben GATT und GATS bildet das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights - TRIPS) die dritte Säule der WTO. Intension dieses Abkommens ist die weltweite Annäherung und Stärkung des Schutzes sowie der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums.
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Das steht in den so genannten GATS-Schedules, den Listen, die jedes WTO-Mitglied in Genf einreicht. Dort steht, welche Dienstleistung in welchem Land unter welchen Voraussetzungen erbracht werden darf. Um das Verständnis dieser Listen zu erleichtern, hat GTAI Informationsmaterial herausgebracht.
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Absolut. So verpflichten sich zum Beispiel derzeit 70 Mitgliedsstaaten dazu, ihre nationalen Regeln für ausländische Dienstleister zu verbessern. Sie wollen für mehr Transparenz sorgen und ihre Verwaltungsverfahren vereinfachen und digitalisieren. Die Verpflichtung geht man auf WTO-Ebene ein, aber die Umsetzung muss im nationalen Recht erfolgen.
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